Wie die Alpenrepublik Kamerun enschulden könnte.
Bei Österreich – einem seiner fünf wichtigsten Gläubigerländer – ist Kamerun mit insgesamt fast 5 Milliarden Schilling verschuldet; drei Viertel dieser Summe sind längst fällige, bereits umgeschuldete Exportkredite, die von der Oesterreichischen Kontrollbank als Treuhänderin der Republik Österreich verwaltet werden.
Ein Großteil dieser umgeschuldeten Kredite geht auf die Finanzierung des mißglückten Cellcucam-Projekts zurück: Die von der VOEST im Jahr 1980 errichtete Zellstoffabrik Cellucam wurde zwar in Betrieb genommen, arbeitete wegen technischer Probleme jedoch nie einwandfrei und wurde zum klassischen „weißen Elefanten“. Die Schulden, die dem Land daraus erwuchsen, bestehen noch heute.
Kameruns Regierungsapparat wird zu den korruptesten der Welt gezählt. Aus diesem Grund forderte „Jubilee 2000 Cameroon“ die Gläubiger dazu auf, nur dann Schuldennachlässe zu gewähren, wenn dies in Verbindung mit Schuldenumwandlungen geschieht, bei dem die Zivilgesellschaft einbezogen ist.
INI = Wie könnte nun eine Schuldenumwandlung für Entwicklung im Falle Kamerun seitens Österreichs aussehen?
Die österreichische Regierung schlägt der kamerunischen Regierung vor, die umgeschuldeten Kredite von 3,5 Mrd. öS zu erlassen. Dies würde Österreich jedoch nur tun, wenn Kamerun einen Teil dieses Geldes in der einheimischen Währung (CFA Franc) in einen Entwicklungsfonds einzahlt.
Die kamerunische Regierung stimmt zu. Nun wird bestimmt, wie hoch der Anteil der erlassenen Summe sein soll, den die Regierung in den Fonds einzahlen soll (die sog. Konversionsrate). Bei armen, hochverschuldete Ländern kann man durchschnittlich von einer Konversionsrate von ca. 20 % ausgehen. Kamerun müßte bei einem Nachlaß von 3,5 Mrd. Schilling und einer Konversionsrate von 20 % also 700 Mio. öS in CFA Franc in den Fonds einzahlen (Fondsvolumen).
Dann wird festgelegt, wie der Fonds strukturiert sein soll (wer ihn verwaltet und wer über die Vergabe der Mittel bestimmt). Weiters wird bestimmt, in welche Sektoren die Fondsmittel investiert werden (Gesundheitsbereich, Bildungsbereich o.ä.).
All diese Vereinbarungen werden in einem bilateralen Vertrag zwischen Österreich und Kamerun festgelegt.
INI = Das Bestreben der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich wie auch in Kamerun ist es natürlich, daß die Zivilgesellschaft in den gesamten Entscheidungsprozeß einbezogen wird, im Entscheidungsgremium des Fonds vertreten ist und auch Nutznießerin der Fondsprogramme ist. Nur so kann garantiert werden, daß die Fondsmittel effizient und zum Wohl der Bevölkerung eingesetzt werden.
Realistisch betrachtet, können diese Fonds keine verantwortungsbewußte Schuldenpolitik ersetzen. Sie können auch nicht eine dauerhafte Entwicklung des Schuldnerlandes herbeiführen. Aber sie sind ein Beispiel, wie Schuldenstreichungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zur Armutsbekämpfung beitragen können.
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