Seit Jahrzehnten versuchen die Industrieländer, ihre Industrie durch internationale Abkommen vor der „Billigkonkurrenz“ aus dem Süden zu schützen. Im Falle der Textil- und Bekleidungsindustrie wurde dieser Schutz von 1974 bis 1994 durch das Multifaserabkommen (MFA) geregelt. Dieses ermöglichte bilaterale Vereinbarungen über Mengenbeschränkungen, wenn sich ein Industrieland durch stark steigende Importe aus einem bestimmten Erzeugerland ernsthaft bedroht fühlte. Mit Hilfe von Quotenvereinbarungen wurde also über Jahre bilateral geregelt, welches Importland von welchem Exportland welche Einfuhrmenge bestimmter Produktkategorien (T-Shirts, Pullover, Hemden, Damenblusen etc.) akzeptiert. So sind zwischen 1974 und 1994 Hunderte von Quotenvereinbarungen entstanden, die nicht eine generelle Beschränkung der Bekleidungsimporte eines speziellen Landes beinhalteten, sondern sehr spezifisch auf Produktkategorien zugeschnitten waren. Nicht jede Quote wirkte beschränkend. So manches Land blieb mit seinen Exporten weit unterhalb der ihm zugestandenen Quote.
Der „Geist“ des MFA widersprach dem Credo derjenigen, die freien Handel und freien Wettbewerb propagieren. Es wurde vereinbart, dass im Rahmen der WTO der Textil- und Bekleidungsbereich durch das Welttextilabkommen ATC ab 1994 in einem Zehn-Jahres-Zeitraum mit den Bestimmungen der WTO in Übereinstimmung gebracht werden soll.
Quelle: Südwind-Institut für Ökonomie und Ökumene, Deutschland