Verunsichert

Von Ralf Leonhard · · 2000/11

Entsendeorganisationen befürchten, dass der Wehrersatzdienst im Ausland eingestellt wird.

Wurden Zivildiener und Aspiranten auf Wehrersatzdienst im Frühjahr bereits mit einer drastischen Kürzung ihrer Taggelder konfrontiert, so wissen Auslandsdiener bis dato nicht, in welchem Umfang sie vom Innenministerium finanziert werden. Seit einigen Jahren können junge Männer ihren Wehrersatzdienst auch im Ausland leisten. Einige auserwählte NGOs sind als Trägerorganisationen für den Auslandsdienst anerkannt, darunter das Institut für Internationale Zusammenarbeit (IIZ), das bereits mehrere Bewerber an das Koordinationsbüro für österreichische Projekte in Nicaragua entsandt hat. Anders als manche Kritiker behaupten, handelt es sich dabei keineswegs um einen Urlaub unter Palmen auf Staatskosten sondern um Knochenarbeit unter erschwerten Bedingungen.

„Der Kontakt mit anderen Kulturen, anderen Menschen und mit Armut hilft dem Auslandsdiener auch, flexibler, toleranter und respektvoller gegenüber anderen Lebensformen zu werden“, erklärt Marta Barreto vom IIZ, „es ist eine Erziehung gegen Diskriminierung, Rassismus und andere Übel der Gesellschaft“.

In der Regel müssen die Auslandsdiener nicht nur ihren Flug sondern auch ihren Aufenthalt vorfinanzieren. Bisher wussten sie aber zumindest, welcher Betrag ihnen ersetzt würde. Wenige Tage nach dem ministeriellen Bescheid, der die Ausreise genehmigte, pflegte der Vertrag zu kommen, der die Zahlung garantierte Jetzt ist alles anders. Nach einem im März zugestellten Bescheid, der die Entsendung eines Wehrersatzdieners nach Nicaragua erlaubte, wartete man im IIZ vergeblich auf den entsprechenden Vertrag. Erst nach zahllosen Interventionen im Innenministerium wurde das Dokument schließlich Mitte Oktober nachgeliefert. Die Entsendeorganisationen fürchten, dass der Auslandsdienst ganz eingestellt wird. Der schon bisher äußerst knappe Aufwandsersatz soll um rund 50.000 Schilling gekürzt werden. Immer wieder wurde außerdem auf den Gesetzestext verwiesen, der das Ministerium „ermächtigt“, nicht aber verpflichtet, diese Zahlungen zu leisten.

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