In letzter Minute hat Österreich einen Entwurf für ein von der EU gefordertes Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt.
Eine Wohnung wird nur an eine Inländerin vergeben oder ein Homosexueller bekommt einen Arbeitsplatz, für den er qualifiziert ist, nicht …Derartige Benachteilungen sollen nun nicht mehr straffrei bleiben.
Drei Jahre lang hatte die österreichische Regierung Zeit, um einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen. Dies erfordern die seit Mitte 2000 bestehenden EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung. De facto lag der Entwurf schließlich vier Tage vor dem Abgabetermin am 19. Juli 2003 vor – in Form einer Novellierung des bereits vorhandenen Gleichbehandlungsgesetzes. Was VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) heftig kritisierten.
„Österreich hat die Chance versäumt, ein effektives Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung zu schaffen“, meint Birgit Weyss, Mitarbeiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM). „Der von der Regierung vorgelegte Entwurf hält sich eng an die beiden Richtlinien, die den Mitgliedsstaaten lediglich Mindeststandards vorgeben.“ In einigen Bereichen, wie z. B. der Miteinbeziehung von NGOs oder der Verschiebung der Beweislast, liege er sogar darunter.
Im Jahr 2001 war ein vom BIM unter der Leitung von Dieter Schindlauer gemeinsam mit einigen NGOs erarbeiteter Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz öffentlich präsentiert worden. In der Vorlage der Regierung findet dieser keine Berücksichtigung.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Texten betrifft die so genannte Beweislastumkehr. Nach dem Wortlaut der EU-Richtlinien sowie des BIM- Entwurfs muss der oder die KlägerIn die Diskriminierung lediglich glaubhaft machen; in der Folge muss der Beklagte beweisen, dass er oder sie nicht diskriminierend gehandelt hat. Der entsprechende Gesetzesentwurf seitens der Regierung sieht hingegen eine beiderseitige Glaubhaftmachung vor und überlässt es dem Richter, welcher Partei mehr Glauben zu schenken ist. Nicht vorgesehen in dem Regierungsentwurf sind auch die vom BIM geforderten Schlichtungsstellen. Das novellierte Gleichbehandlungsgesetz soll mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten.