Verbot von Sklaverei

Von Redaktion · · 2015/03

Menschenrecht des Monats Dezember

Wo steht es: Im Lauf der Geschichte gab es verschiedenste Versuche, den Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit festzuschreiben, erstmals international verbindlich mit dem „Übereinkommen betreffend die Sklaverei von 1926“ des Völkerbunds. Heute findet sich das Verbot von Sklaverei in fast allen wichtigen Menschenrechtsdokumenten. Die Freiheit von Sklaverei zählt zu den absoluten Menschenrechten und kann somit nicht eingeschränkt oder aufgeweicht werden.

Worum geht es: Moderne Formen von Sklaverei und Menschenhandel unterscheiden sich von dem, was wir aus Geschichtsbüchern kennen. Nach wie vor geht es aber um wirtschaftliche Ausbeutung durch Beherrschung anderer Personen, Gewaltanwendung und/oder Betrug. Der Begriff umfasst verschiedene Ausbeutungsverhältnisse, darunter Zwangsarbeit, Zwangsprostitution, Kinderarbeit oder Schuldknechtschaft.

Wo fehlt es: Trotz der umfassenden rechtlichen Verankerung des Verbots sind Sklaverei und Menschenhandel weit verbreitet. Da sie meist im Verborgenen stattfinden, weiß niemand genau, wie viele Menschen weltweit betroffen sind. Die ILO geht – ohne Kinder und Opfer von Schuldknechtschaft – von über 20 Millionen versklavten Menschen aus. Um Ausbeutungsverhältnisse wirksam zu bekämpfen, muss vor allem auch die Rolle der Frau gestärkt werden.  cbe

Veranstaltungen zum Thema „Frauenrechte“ und „Moderne Sklaverei & Menschenhandel“: www.vhs.at/menschenrechte

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