Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz bringt für viele AntragstellerInnen unerwartete Neuerungen – die Hürden zur Einbürgerung werden noch höher.
Das mit Zustimmung der SPÖ beschlossene „Fremdenpaket“ der schwarz-blauen Regierung hat speziell im Fall binationaler Ehen für Aufsehen gesorgt. Justizministerin Maria Berger hat Bedenken angemeldet, da staatsbürgerschaftlich „gemischte“ Paare im Vergleich zu „rein inländischen“ rechtlich benachteiligt sind. Innenminister Günther Platter spricht sich gegen jede „Aufweichung“ der am 1.1.2006 in Kraft getretenen Gesetze aus, die unter anderem zu einer Verringerung der Asylanträge geführt haben. Zurück gegangen ist auch die Verleihung von Staatsbürgerschaften. Laut Statistik Austria war die Zahl der Einbürgerungen 2006 stark rückläufig. Sie hat sich im dritten Quartal um 30,3% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum verringert. Besonders stark war der Rückgang in der Steiermark (-64,7%) und in Wien (-49,0%). Die am 23.3.2006 in Kraft getretene Novelle 2005 zum Staatsbürgerschaftsgesetz 2005 knüpft strengere Voraussetzungen an den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Alice aus Ghana * nimmt ihre überraschend ungewisse Situation mit Humor, der nach 13 Jahren Aufenthalt in dieser Stadt etwas Wienerisches an sich hat. „Na ja,“ sagt sie, „ich könnte jetzt mit Drogen handeln, als Prostituierte arbeiten, aber heiraten will ich auch nicht.“
Mit 24 Jahren ist sie, im Oktober 1994, nach Österreich gekommen, hat das Publizistikstudium mit dem Magistertitel abgeschlossen. Ihr Studium hat sie sich nicht nur selbst finanziert, sondern auch ab und zu ein paar Euro an „die Familie unten“ überwiesen. Private Entwicklungshilfe, die viele der hier lebenden Studierenden aus außereuropäischen Ländern betreiben, denen das Gesetz die Möglichkeit bietet, durch Werkverträge, befristete unselbständige oder geringfügige Arbeit „einen Teil ihres Lebensunterhaltes, wobei der größte immer noch von dritter Seite kommen muss, selbst zu finanzieren“.
Nachdem Alice „ihre besten Jahre“, wie sie selbst sagt, hier in Österreich verbracht hat, beschloss sie, weiter in dem Land zu leben, das sie inzwischen lieb gewonnen hat. An sich kein Vergehen, würde man denken, nur stellte sie den Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft zu einem ungünstigen Zeitpunkt, im November 2005. Damals, so erinnert sich Beatrix Hornschall, Leiterin der MA 35, die von der Fremdenpolizei wichtige Agenden übernahm, „kam ein Lastwagen und hat uns die Akten auf den Gehsteig geschaufelt“.
Immer noch würden Anfragen zu Verfahren gestellt, deren Unterlagen noch nicht eingetroffen sind. „Alles o.k.“, hatte der Beamte bei Präsentation der Papiere im November 2005 zu Alice gesagt, und: „Ich weiß nicht, wann das neue Gesetz kommt.“ Die Antwort dauerte fast ein Jahr und bestand darin, die Bestätigungen über den Aufenthalt anzufordern. Denn, so das neue Gesetz, fünf der zehn Jahre Aufenthalt, um ÖsterreicherIn werden zu können, müssen auf Grundlage einer Niederlassungs- und nicht einer bloßen Aufenthaltsbewilligung erfolgt sein.
Über 360 Euro hat Alice für die Präsentation des Antrags gezahlt. Inzwischen absolviert sie ihr Doktoratsstudium, als nunmehrige „Studieninländerin“ ist sie allerdings nicht mehr wie „Dritte-Welt-Studierende“ von den Studiengebühren befreit. Solange sie studiert, darf sie legal hier leben, „ein bisschen, aber nicht viel“. Das Gesetz böte ihr auch die Möglichkeit, als Schlüsselarbeitskraft hier zu bleiben, Mindestlohn rund 2.300 Euro brutto. Sie bräuchte nur folgende Annonce aufgeben: „Schwarze Studentin, 37 Jahre, ohne Praxis, sucht Schlüsselarbeitsstelle“…
* Der Name und das Herkunftsland wurden von der Redaktion geändert.