Ungewisse Zukunft

Von Gabriele Müller · · 2007/02

Immer noch leben hunderte binationale Ehepaare in Österreich unverschuldet in der Illegalität. Das Regierungsprogramm bietet wenig Hinweis auf Verbesserung der Gesetzeslage.

Das seit 1.1.2006 geltende Fremdenpaket habe zu Situationen geführt, die niemand will, meinte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bei der Verleihung des Ute-Bock-Preises an die Initiative „Ehe ohne Grenzen“ im Dezember. Man werde die betreffenden Gesetze einer Überprüfung durch eine eigene Kommission unterziehen.
Dank der prämierten Initiative war etwa die Situation der Nigerianerin Esther Esefo publik geworden. Sie war Mitte November, wenige Tage vor ihrem Hochzeitstermin mit dem Tiroler Christian Schoner, nach einem negativen Asylbescheid in ihr Heimatland abgeschoben worden. Dass die Abschiebung rechtens war, wird von Hilfsorganisationen bis heute bezweifelt. Für Frau Esefo ist die Reise nochmals gut gegangen: Sie ist mittlerweile mit einem Touristenvisum wieder in Österreich und verheiratet. Offen ist, ob sie binnen eines halben Jahres die erforderliche Niederlassungsbewilligung erhält.
Offen ist vieles im Bereich Asyl-, Integrations- und Menschenrechtspolitik, die im Regierungsprogramm – wie schon bei ÖVP/FPÖ – unter dem Kapitel „Innere Sicherheit“ zusammengefasst wird. Gesetze, mit denen man „Scheinehen“ eindämmen wollte, behindern die Integration von Familien und gefährden – im Falle einiger AsylwerberInnen – Menschenleben. Die Aussicht, dass sich da Grundsätzliches ändert, wird von den Menschenrechtsorganisationen als gering eingestuft.

„Die Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten, zu evaluieren und nach Best-Practice-Modellen im europäischen Vergleich zu verbessern und weiter zu entwickeln“, heißt es im Regierungsprogramm.
„Das Recht auf Familienleben von ÖsterreicherInnen mit einem Drittstaatsangehörigen darf nicht weiter durch schikanöse und gleichheitswidrige Bestimmungen untergraben werden“, fordert Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. Es sei zu hoffen, dass die anvisierte Evaluierung möglichst rasch durchgeführt wird und eine Versachlichung der Debatte bringe. Auf eine rasche Lösung hoffen auch Christian S. und seine Frau Aigul, Asylwerberin aus Zentralasien. Sie erwarten im März ihr erstes Kind. Heiraten durften sie erst nach zermürbendem und kostspieligem Spießrutenlauf durch Instanzen und einem Umzug aus Kärnten in die Steiermark, wo die Behörden sich flexibler zeigten. Offen ist, ob die werdende Mutter die Niederlassungsbewilligung erhält. Laut Gesetz müsste sie in ihrem Heimatland oder einem Drittstaat den Antrag stellen. Voraussetzung ist das Zurückziehen des Asylantrags, der sie jetzt noch schützt.

Integration könnte anders verlaufen. Zur „Versachlichung des Themas“ soll es nunmehr eine Integrationsplattform geben, die Integrations- und Fremdenfragen evaluiert und entsprechende Maßnahmen vorschlagen kann; Bund, Länder, Gemeinden, Sozialpartner und ExpertInnen wollen dabei mitreden. Gerade die Erstellung von Konzepten und ihre Umsetzung bedarf einer klaren Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. „Dass nun kein eigenes Staatssekretariat für Integration vorgesehen ist“, findet Caritasdirektor Michael Landau „enttäuschend und ernüchternd“.

Die Autorin ist freie Journalistin in Wien.

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