Ich möchte Sie höflichst ersuchen, Ihre Artikel genauer zu recherchieren. Als Bilanzbuchhalterin der Austrian Development Agency weise ich Ihre Behauptung zurück, dass die ADA keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der jährlichen Bilanz und Buchprüfung hat. Wie für GmbHs vorgeschrieben, wurde/wird unsere Bilanz von einem externen Wirtschaftsprüfer erstellt, in der Wiener Zeitung veröffentlicht und muss auch im Firmenbuch zur Einsicht aufliegen.
Als fast 25 Jahre bei NGOs Engagierte lasse ich mir nicht vorwerfen, kein Verständnis für NGOs und deren Probleme entgegenzubringen. Der Staat braucht unbequeme NGOs, allerdings sollten sie nicht mit Unwahrheiten emotionalisieren.
Gabriele Schütz
1120 Wien
Anmerkung des Autors:
Die ADA ist gesetzlich zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet, die anders lautende Feststellung in meinem Leitartikel ist falsch. Ich bitte, die Fehlinformation zu entschuldigen. Mit diesem sachlichen Fehler war allerdings keine Wertung der Arbeit der ADA bzw. ihrer MitarbeiterInnen verbunden.
Bei dieser Gelegenheit sei noch ein Punkt klar gestellt, der für Irritationen gesorgt hat. Ich schreibe, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden und führe die verspätete Beschlussfassung der jährlichen Fortschreibung des Dreijahresprogramms an, wofür ja die Bundesregierung und nicht die ADA oder die Sektion verantwortlich sind. Nun wird argumentiert, dass im Gesetz kein Termin für die jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms stehe, weshalb ein Beschluss des Programms 2005-2007 gegen Ende des Jahres 2005 immer noch gesetzeskonform wäre, noch dazu wo es ja das Programm 2004-2006 gibt. Formal kann dieser Argumentation vielleicht nicht widersprochen werden, aber sachlich gesehen entspricht es aus meiner Sicht nicht den Vorgaben des Gesetzes.
Martin Jäggle
Herausgebervertreter
des Südwind-Magazins