Die UN-Menschenrechtskommission sieht im In- und Ausland Handlungsbedarf für Österreich.
Recht auf Ernährung, auf Gesundheit, Bildung, auf kulturelle Teilhabe oder auf adäquates Wohnen: Das sind ein paar Beispiele für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte. Der entsprechende völkerrechtliche Vertrag heißt „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights).
Österreich hat den Pakt 1978 ratifiziert und sich damit verpflichtet, für die Einhaltung der darin enthaltenen Rechte zu sorgen sowie alle fünf Jahre Bericht über Status quo und Fortschritt bei ihrer Umsetzung abzulegen. Zu diesem Anlass präsentiert der jeweilige Staat einen offiziellen Bericht, ausgewählte NGOs können einen Schattenbericht vorlegen. Endes des vergangenen Jahres war Österreich an der Reihe – zum vierten Mal. Das Ergebnis: Obwohl wir uns gerne unseren Einsatz für Menschenrechte auf die Fahnen heften, gibt es einiges zu tun.
Auf Kritik stießen einerseits strukturelle Menschenrechtsdefizite in Österreich. Dazu gehört die nicht vorhandene direkte Anwendbarkeit des Paktes ebenso wie das Fehlen eines unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstituts. Die Kommission empfiehlt unter anderem einen nationalen Menschenrechts-Aktionsplan. Auch die steigende Armut in Österreich bewertete die Kommission als Besorgnis erregend und gab Empfehlungen für eine Reform der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Zudem legte die Kommission Österreich nahe, Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation von AsylwerberInnen zu setzen, unter anderem im Hinblick auf ihren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Auch auf der internationalen Bühne benennen die „Abschließenden Bemerkungen“ Versäumnisse: Für unzureichend werden – wieder einmal – die staatlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit befunden; die Kommission empfiehlt eine Erhöhung. Zudem wird Österreich aufgefordert, außerhalb seiner Landesgrenzen mehr Wert auf die Einhaltung der Menschenrechte zu legen – das gilt für Entwicklungsprojekte wie für im Ausland tätige Unternehmen. Diese bewegen sich oft in einem rechtlichen Graubereich und sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Zu den Forderungen der Kommission zählen die Schaffung gesetzlicher Regelungen für Unternehmensaktivitäten im Ausland, Mechanismen für Monitoring sowie die Möglichkeit der Einklagbarkeit. Besorgt zeigte sich die Kommission über den aus Menschenrechts-Perspektive mangelnden Überblick der Regierung über österreichische Unternehmen, die im Ausland tätig sind.
Insgesamt 25 Empfehlungen an die Bundesregierung enthält das Abschlussdokument. Ein klarer Arbeitsauftrag für die neuen MinisterInnen. Spätestens bei der nächsten „Zeugnisvergabe“ in vier Jahren wird sich herausstellen, ob Österreich ernsthafte Anstrengungen unternommen hat, zum menschenrechtlichen Musterschüler aufzusteigen.
Der Parallelbericht des WSK Rechte Forums unter Federführung von FIAN Österreich ist online abrufbar: www.fian.at/home/aktionen/parallelbericht2013/
Die abschließenden Bemerkungen der Kommission („Concluding Observations“ mit allen Empfehlungen finden sich hier: www.refworld.org/publisher,CESCR,CONCOBSERVATIONS,AUT,52d3df864,0.html
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