UN-Richtlinien

Von Redaktion · · 2011/03

Mikrokredite, Cover 12/11

Die unkontrollierte Vergabe von Mikrokrediten ohne Begleitmaßnahmen, wie sie etwa die Grameen-Bank praktiziert, wurde nicht nur von uns unter die Lupe genommen, sondern gerät immer mehr und auch international in die Schlagzeilen der Kritik. Im Versuch, die zunehmende Kommerzialisierung der Mikrokredite zu unterbinden, hat die UNO Ende Jänner Richtlinien zur Vergabe von Kleinstkrediten in Entwicklungs- und Schwellenländern herausgegeben.

Die „Principles for Investors in Inclusive Finance“ verpflichten die unterzeichnenden Institutionen zu transparenten Vergabekonditionen, zu Schuldnerberatung und fairen Methoden der Schuldeneintreibung. „Mit den UN-Guidelines haben wir endlich ein internationales Instrument, das seriöse Investoren mit seriöser Ausrichtung von jenen unterscheidet, die nur auf Profit aus sind“, freut sich Tor Gull, der Geschäftsführer von Oikocredit International. Auch Martin Peter Houscht, Autor eines Teils der Titelgeschichte im Dezemberheft, findet die UN-Richtlinien vernünftig. „Die Knackpunkte sind allerdings die Fragen des Monitorings und der Sanktionierung“, so der deutsche Entwicklungsexperte. Und da hat sich die UNO nicht nur einmal mit ihrem guten Willen als zahn- und wirkungslos erwiesen.

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