Das ugandische Parlament diskutiert einen neuen Gesetzesentwurf zu Homosexualität: „Wiederholungstätern“ – Menschen, die mehrmals beim gleichgeschlechtlichen Sex erwischt werden – können demnach mit der Todesstrafe rechnen. Bereits jetzt können Homosexuelle in Uganda zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Nach dem neuen Gesetzesentwurf wäre allein der Versuch einer Anbahnung von sexuellen Handlungen mit bis zu sieben Jahren Freiheitsentzug bedroht.
Auch davon betroffen sind Organisationen, die HIV- und Aidspräventionsarbeit leisten: Die „Propagierung von Homosexualität“ kann mit sieben Jahren Haft oder 50.000 Dollar Strafe geahndet werden. Wird ein/e ugandische/r Bürger/in Zeugin einer homosexuellen Handlung, wäre sie/er dem Gesetzesentwurf nach verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die „TäterInnen“ anzuzeigen, sonst droht auch ihm/r eine dreijährige Haftstrafe.