Saatgut-Kolonialismus

Von Redaktion · · 2016/11

Wem das Geschäft mit Saatgut nützt und wer dabei verliert, analysiert Ralf Leonhard.

Wenn die Wettbewerbsbehörden in den USA und der Europäischen Union nicht in letzter Minute Einspruch erheben, wird die deutsche Bayer AG den US-amerikanischen Agrochemie- und Saatgutriesen Monsanto für 62 Milliarden Euro kaufen und damit zum größten Unternehmen der Sparte werden. Nach den Elefantenhochzeiten von Syngenta mit dem parastaatlichen chinesischen Unternehmen ChemChina sowie der Verschmelzung der Giganten Dow AgroSciences und Dupont werden dann 60 Prozent des weltweit gehandelten Saatguts von nur drei Anbietern auf den Markt gebracht werden. Hält der gegenwärtige Trend an, dann wird dieser Prozentsatz in den nächsten Jahren weiter steigen. Denn internationale Konventionen machen die herkömmliche Verbesserung und Bewahrung von Saatgut für Getreide und andere Grundnahrungsmittel immer schwieriger.

Iga Niznik von Arche Noah, einem österreichischen Verein für den Erhalt, die Verbreitung und die Entwicklung vom Aussterben bedrohter Kulturpflanzensorten, findet den Deal „aus der Sicht von Bayer und Monsanto ganz logisch“. Niznik: „Monsanto ist ein klassisches Saatgut-Unternehmen, während Bayer ein traditioneller Chemiekonzern ist“. Bayer sei nur ins Saatgutgeschäft eingestiegen, um Agrochemikalien besser verkaufen zu können. Für Landwirte, so Niznik, bedeute das: „Du kaufst Saatgut und bekommst ein ganzes Paket mitgeliefert.“

Alarmstimmung wegen Verschmelzung. Silvia Ribeiro leitet das lateinamerikanische Büro von ETC, einer internationalen zivilgesellschaftlichen Organisation mit Sitz in Kanada, die Agrobusiness und landwirtschaftliche Technologien kritisch überwacht. Sie meint, dass die Konzentration des Saatguthandels auf dem Subkontinent Alarmstimmung ausgelöst habe: „Man fürchtet steigende Preise für landwirtschaftliche Inputs, mehr Privatisierung von Forschung und enormen Druck dieser Konzerngiganten, der unsere Länder zu Gesetzen und Regulierungen drängen soll, die ihnen die Beherrschung der Märkte erlauben, die Bauernrechte abschaffen und bäuerliches Saatgut illegalisieren würden.“

 „Die Verwendung von traditionellen Landsorten soll zugunsten der Verbreitung von industriellem Saatgut zurückgedrängt werden“, sagt Brigitte Reisenberger von FIAN-Österreich. FIAN, die Organisation für das Menschenrecht auf Nahrung, beobachtet seit Langem mit Sorge, wie Gesetze, die das geistige Eigentum auf Saatgut sowie den Austausch und Handel mit Saatgut regeln, erlassen werden. In immer mehr Staaten werden Gesetze beschlossen, die vorschreiben, welche Samen weder verkauft noch getauscht, ja nicht einmal in den Boden gebracht werden dürfen. Bedient werden damit die Interessen von Konzernen, die Saatgut patentieren lassen und dann teuer verkaufen. „Die Landwirte dürfen dann nicht mehr die Jahrhunderte geübte Praxis fortsetzen, einen Teil der Ernte für die nächste Aussaat beiseite zu legen“, erklärt Reisenberger.

Die neuen Regeln sind eine Begleiterscheinung der seit Jahrzehnten zu beobachtenden Umstellung von bäuerlicher auf industrielle Landwirtschaft. Die damit einhergehende Rationalisierung der Verarbeitungsprozesse stellte erhöhte Anforderungen an das Saatgut. Unterscheidbar, homogen und stabil sollten die Saaten sein, um die neuen Kriterien für den Marktzugang zu erfüllen. Genetische Variabilität war genauso unerwünscht wie Veränderungen von Generation zu Generation. Im Englischen spricht man von den DUS-Kriterien (distinct, uniform and stable). Ursprünglich ging es dabei nur um Neuzüchtungen der Industrie.

Anpassung bringt’s. Traditionelle bäuerliche Sorten entsprechen diesen Kriterien nicht. Ja, es ist geradezu ihr Wesensmerkmal, dass sie eine hohe genetische Variabilität aufweisen und daher nicht besonders stabil sind. Der Vorteil ist die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedingungen, was für künftige Züchtungen, aber auch für eine dem Klimawandel ausgesetzte globale Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist.

In den USA, wo die industrielle Landwirtschaft schon vor dem Zweiten Weltkrieg vorherrschend war, sichert das Patentrecht dem Patentinhaber Monopolrechte auf eine Sorte und „alle ihre Nachkommen“ für die folgenden Jahrzehnte. Die weltweite Geltung dieser Regelung verfolgt auch die Welthandelsorganisation (WTO), deren TRIPS-Abkommen zum Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum alle Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, vergleichbare Gesetze einzuführen.

Weniger weit geht das UPOV-Abkommen (Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales/Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), das in Europa im Jahre 1968 in Kraft trat. Es regelt einen länderübergreifenden Sortenschutz, dem die DUS-Kriterien zugrunde liegen. Ursprünglich berücksichtigte es die Interessen der Bäuerinnen und Bauern. Das Landwirteprivileg garantierte ihnen das Recht, Saatgut aus der eigenen Ernte aufzuheben und auf den eigenen Feldern auszusäen, auch dann, wenn das Ursprungsmaterial sortenrechtlich geschützt war. Und der Züchtervorbehalt erlaubte es, Sorten ungefragt für die Züchtung von neuen Sorten zu nutzen. Mit jeder Überarbeitung des Abkommens hat sich das UPOV aber dem US-amerikanischen Patentrecht angenähert. Für die Länder, die der aktuellen Fassung UPOV’91 beitreten, gilt: Beziehen LandwirtInnen sortenschutzrechtlich geschütztes Saatgut, müssen sie Lizenzgebühren zahlen, falls sie Nachbau betreiben.

Schwere Strafen. Wenn eine Bäuerin oder ein Bauer Saatgut ohne Erlaubnis aussät, kann die Ernte beschlagnahmt und vernichtet werden. Das kann ganz leicht ohne böse Absicht passieren, wenn man das Saatgut etwa von Nachbarinnen bekommt oder von der eigenen Ernte beiseitegelegt hat. Die Sanktionen können verhängt und exekutiert werden, auch wenn Verdächtige noch gar nicht verurteilt, ja nicht einmal angezeigt wurden. In Kolumbien war das 2013 der Fall und provozierte wochenlange Proteste. Es wurden Tonnen von Getreide auf reinen Verdacht hin verbrannt.

In Afrika wird die Industrialisierung der Saatgutproduktion derzeit vor allem von der New Alliance for Food Security and Nutrition der G8 vorangetrieben. Die 2012 von Barack Obama lancierte Initiative, die 50 Millionen Menschen bis 2022 aus der Armut holen soll, sieht Gesetzesreformen vor, die Konzernen erleichterten Zugang zu afrikanischem Ackerland ermöglichen und „verbesserten Saaten“ den Vorzug vor traditionellem Saatgut geben.

Geschäftsinteressen gehen auf. Es handelt sich um Vereinbarungen zwischen den StaatsführerInnen, den Geberorganisationen und den ChefInnen der großen Konzerne. Die Kleinbauern und -bäuerinnen, die vorgeblich von der Initiative besonders profitieren sollen, waren zu keinem Zeitpunkt in die Verhandlungen eingebunden.

„Die großen Saatgutkonzerne, wie Bayer, Dupont, Monsanto und Syngenta, haben in den letzten Jahren zusammen mit der Bill und Melinda Gates Stiftung, USAID und AGRA (A new Green Revolution for Africa) ein gut verwobenes Netzwerk von GentechnikprofiteurInnen und -befürworterInnen quer durch den afrikanischen Kontinent in Regierungen, Ministerien, wissenschaftlichen Instituten und der Wissenschaftsgemeinschaft aufgebaut“, sagt Stig Tanzmann, Landwirtschaftsreferent des evangelischen Hilfswerkes Brot für die Welt in Deutschland. Er sieht hinter diesen afrikanischen Aktivitäten der großen Saatgutkonzerne „knallharte Geschäftsinteressen“. Dies werde deutlich, „wenn man betrachtet, wie strategisch eben diese Konzerne in den letzten Jahren die letzten größeren unabhängigen afrikanischen Saatgutfirmen gekauft haben“.

Die Saatgutkonzerne stellen sich gerne als Retter der Menschheit dar, denn nur dank verbesserter – am besten genmanipulierter – Saaten könne die Ernährung für die wachsende Weltbevölkerung sichergestellt werden. So schreibt Monsanto auf seiner deutschen Website: „Patente sind notwendig, um sicherzustellen, dass wir für unsere Produkte und die Investitionen in deren Entwicklung entlohnt werden.“ Noch wichtiger sei die Förderung von Innovation. „Ohne Patentschutz gäbe es für private Unternehmen wenig Anreiz, kontinuierlich in Innovationen zu investieren. Monsanto investiert mehr als zwei Millionen US-Dollar täglich in Forschung und Entwicklung, deren Ergebnisse letztlich Landwirten und Verbrauchern zugutekommen.“

Gegen die „Retter“. In Afrika regt sich jedenfalls Widerstand. In Westafrika beteiligten sich vergangenen März Organisationen in 15 Ländern an Karawanen für Land, Wasser und Saatgut. Der Entwicklungsausschuss des Europaparlaments hat sich im Jänner mit Verweis auf Menschenrechte und nachhaltige Entwicklungsziele gegen agroindustrielle Megaprojekte in Afrika ausgesprochen. Und auch die afrikanischen Parlamente wollen solche Gesetzesanträge nicht einfach durchwinken. Zitto Kabwe, der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses im Parlament von Tansania, äußerte gegenüber der britischen Tageszeitung The Guardian die Befürchtung, dass die Konzerne gewinnen und die LandwirtInnen die Rechnung zahlen werden: „Es wird wie der Kolonialismus.“

Die Giganten der Saatgutbranche sind inzwischen schon einen Schritt weiter. Ihre 2012 gegründete DivSeek Initiative zielt darauf ab, „die verborgenen genetischen Daten von Saaten“ zu entdecken. Sie wollen das genetische Material der in nationalen und internationalen Gen-Banken aufbewahrten Pflanzen sequenzieren und damit patentreif machen. Diese Banken wurden aber mit der Unterstützung von Bauerngemeinschaften unter der Voraussetzung angelegt, dass das Material öffentlich zugänglich bleiben würde.

Wer den Kampf um die Saat gewinnt, wird sich erst weisen.

Ralf Leonhard, freier Journalist und Südwind-Magazin-Mitarbeiter der ersten Stunde, lebt in Wien und ist Vorstandsmitglied von FIAN Österreich.

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