Noch viel zu streiten

Von Gertrude Klaffenböck · · 1999/11

Mitte September wurden in Wien informelle Verhandlungen des Biosafety-Protokolles aufgenommen.

Die seit 1996 laufenden Vorverhandlungen des Biosafety-Protokolls sollten bereits im Februar 1999 in einer außerordentlichen Vertragsstaatenkonferenz in Cartagena/Kolumbien zum Abschluß gebracht werden. Dieses Protokoll wurde im Rahmen der Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt geschaffen und will den grenzüberschreitenden Verkehr mit Genetisch Veränderten Organismen (GVO’s oder GMO’s ) und Produkten daraus auf UN-Ebene verbindlich regeln.

Die letzte offizielle Verhandlungsrunde scheiterte am Vorschlag der sogenannten MIAMI-Gruppe (USA, Australien, Kanada, Argentinien, Chile und Uruguay – Agrarexporteure), die landwirtschaftlichen Massengüter aus dem

Geltungsbereich des Biosafety-Protokolles auszuschließen.

Die EU hatte sich zumindest bei den Verhandlungen in Cartagena um eine

Vermittlerrolle bemüht, an der sie den Ergebnissen nach zu urteilen

gescheitert ist.

Die meisten der sogenannten Entwicklungsländer haben sich in der

Like-Minded Group (im wesentlichen die G77-Staaten, mit Ausnahme von

Uruguay, Chile und Argentinien) zusammengeschlossen und bilden den

starken Gegenpol zur MIAMI-Gruppe. Die Like-Minded Group ist somit auch

jene Staatengruppe, die am vehementesten für „starkes“ Biosafety-

Protokoll eintritt. Diese Staaten sind überwiegend Importeure (ob

freiwillig oder unfreiwillig) von GMO’s und Gentechnik-Produkten und die

meisten von ihnen sind mangels eigener Verfügung über weitreichende

gentechnologische Forschung oder gar Prüfungsergebnisse an einer

möglichst starken und umfassenden Kontrolle des Handels interessiert.

Eine uneingeschränkte Inverkehrbringung von GMO’s und Produkten aus GMO’s würde demgemäß bedeuten, importierenden Staaten die ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Risiken zu überlassen ohne ihnen

Eingriffsmöglichkeiten bei Importen einzuräumen oder im Falle von

Schäden und unvorhersehbaren Gefährdungen einen Haftungsanspruch

gegenüber den Exporteuren anmelden zu können.

Eine Reihe strittiger Punkte sind nach wie vor nicht endgültig ausverhandelt. Etwa wieweit der Geltungsbereich des Biosafety-Protokolles gehen soll (soll es Produkte aus GMO’s, alle transgene DNS – Plasmiden, Vermehrungsorgane, wie Pollen etc.- einschließen); ob das Vorsorgeprinzip als zentrales Ziel verankert werden kann (es sieht für Staaten die Möglichkeit/Pflicht vor, ihren Schutzverpflichtungen nachzukommen und Risiken und Gefahren „vorsorgend“ zu behandeln, auch wenn der letzte wissenschaftliche Beweis

noch nicht erbracht ist); oder welches Ausmaß an Informationspflicht der Exporteure gegenüber dem Importstaaten festgelegt wird.

Ähnlich verhält es sich mit endgültigen Ergebnissen zu Punkten, die die Trennung von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Produkten, die Kennzeichnung, die Möglichkeit für Staaten Importe zu verbieten oder Moratorien zu erlassen und die klare Haftungsbestimmung betreffen.

Gertrude Klaffenböck ist Mitarbeiterin der Südwind-Agentur

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