(Nicht) mehr als ein Schlagwort

Von Benita Ferrero-Waldner / Kunibert Raffer · · 2001/05

Das SÜDWIND-Magazin stellte Außenministerin Benita Ferrero-Waldner und dem Wirtschaftswissenschaftler Kunibert Raffer die Frage nach der Kohärenz der Entwicklungspolitik in der Europäischen Union*: Wie passen Entwicklungspolitik und Wirtschaftspolitik der EU zusammen?

Benita Ferrero-Waldner: Das Prinzip der Kohärenz bildet einen Bestandteil des Gemeinschaftsrechts, und zwar seit dem Vertrag von Maastricht 1992. Ich erachte Kohärenz für notwendig, um die Effektivität, aber auch Effizienz entwicklungspolitischer Maßnahmen sicherzustellen. Synergetische Effekte müssen bestmöglich ausgenützt und gegenseitig behindernde Maßnahmen möglichst minimiert werden. Mit dem Vertrag von Maastricht wurden aber leider längst nicht alle Probleme gelöst, wie zahlreiche Erfahrungen zeigen. Sehr oft stehen nämlich berechtigte Anliegen mit entwicklungspolitischen Gesichtspunkten in einem Spannungsfeld.

Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Am 26. Februar 2001 wurde vom Rat der EU-Außenminister die Verordnung ”Alles außer Waffen“ beschlossen. Sie sieht vor, dass die Einfuhr aller Waren mit Ursprung in den LDC, den am wenigsten entwickelten Ländern, in die EU von Zöllen und Kontingenten zu befreien ist. Dies schließt auch landwirtschaftliche Produkte mit ein und hat nur eine einzige Ausnahme: Waffen und Munition. Es ist nicht übertrieben, diese Verordnung als einen Durchbruch in der EUHandelspolitik gegenüber den LDCs zu bezeichnen. Gleichzeitig war es aber notwendig, dass Übergangsbestimmungen die europäische Landwirtschaft vor Schaden bewahren.

Für mich ist die Annahme dieser Verordnung ein Beweis dafür, dass Kohärenz für die EU mehr ist als ein leeres Schlagwort. Der Annahme der Verordnung vorangegangen war ein zähes Ringen unter den Mitgliedsstaaten der EU, ging es doch um eine Interessensabwägung zwischen dem Schutz der landwirtschaftlichen Produktion innerhalb der EU und entwicklungspolitischen Zielsetzungen. Dabei ist es auf Grundlage einer von der Kommission vorgelegten Studie gelungen, zu einem Ergebnis zu gelangen, das als Kompromissentscheidung eine erfolgreiche Vernetzung entwicklungspolitischer Strategien mit handelspolitischen Maßnahmen darstellt, dabei aber auch reale agrar- und industriepolitische Gegebenheiten und Notwendigkeiten berücksichtigt.

Diese handelspolitische Initiative bildet einen Bestandteil der neuen, umfassenden entwicklungspolitischen Strategie der Gemeinschaft, Armutsbekämpfung mit sozioökonomischer Entwicklung zu verknüpfen und durch Unterstützungsmaßnahmen zur Steigerung der Angebotskapazität und Wettbewerbsfähigkeit eine schrittweise Integration der LDCs in die Weltwirtschaft zu erreichen. Als außenpolitische Maßnahme soll diese Initiative daher auch andere westliche Geberstaaten überzeugen, auf der bevorstehenden 3. LDC-Konferenz der Vereinten Nationen, welche auf Einladung der Europäischen Union diesen Monat in Brüssel stattfinden wird, gleichfalls konkrete Beiträge zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer zu liefern.

Kunibert Raffer: In vielen entwicklungspolitischen Dokumenten der EU wird das Prinzip der Kohärenz beschworen. Es Wndet sich im Maastricht-Vertrag oder in Lomé IV. Auch der Cotonou-Vertrag verlangt dies in Artikel 12, jedoch ohne die EU zu mehr als zu Information, Konsultation bzw. Nennung von Gründen für ihre Entscheidung zu verpflichten. Ökonom(inn)en mag dies verwundern, handelt es sich doch um Selbstverständliches: Maßnahmen der Handelspolitik dürfen beispielsweise nicht Entwicklungsprojekte zunichte machen, wie im berühmten Fall von der EU subventionierten Rindfleisches nach Westafrika, das den Erfolg des ebenfalls von der EU Wnanzierten Ausbaues der lokalen Rindfleischproduktion zerstörte. Zwar gelobte die Kommission nach einer NGO-Kampagne gegen Exportsubventionen für Rindfleisch 1994 Besserung, es steht aber immer noch keineswegs zum Besten.

Im ”Grünen Papier“ von 1996 weigerte sich die Kommission explizit, sich zu Kohärenz zu verpflichten, die Entscheidung, kohärent zu handeln oder nicht, bleibe der EU unbenommen. Sie zitierte sogar jene Bestimmungen des Maastricht-Vertrags, die ihrer Meinung nach Kohärenz auferlegen und die sie zu brechen gedenkt. Im April 2000 bekräftigte sie gegenüber dem Rat und dem Europäischen Parlament – pikanterweise unter der Überschrift ”Vermeiden unbeabsichtigter Inkohärenz“ –, dass Maßnahmen trotz ”potentiell negativer, indirekter und unbeabsichtigter Effekte auf Entwicklungsländer“ durchgeführt werden können. Es müsse allerdings erwartet werden können, dass mit ”vollem Wissen“ um die Konsequenzen entschieden werde. Auch soll Inkohärenz hervorgehoben werden – für die Geschädigten sicher ein großer Trost, zumal ausgleichende Maßnahmen zwar möglich, aber nicht zwingend sind. Mit vollem Wissen angerichteter Schaden muss keineswegs ersetzt werden.

Während bei den mit dem Euro politisch begründeten Austeriätsmaßnahmen argumentiert wird, Maastricht sei bis zur Stelle hinter dem Komma zu respektieren, oder die EU gerne die WTORegeln zitiert, um Änderungen in den EU-AKP-Beziehungen durchzusetzen, denkt die Kommission offenbar nicht daran, Maastricht bei ihren Beziehungen zu Entwicklungsländern korrekt anzuwenden. Europäisches Steuergeld wird weiter für Projekte ausgegeben werden, deren Erfolg durch europäisches Steuergeld zunichte gemacht werden wird. Dies ist ökonomisch absurd, ein schlechtes Zeichen für die Effizienz der Entwicklungshilfe und eine ernüchternde Illustration dessen, was Eurokraten unter Rechtsstaatlichkeit verstehen.


*An dieser Stelle des SÜDWIND-Magazins werden aktuelle entwicklungspolitisch relevante Fragen gestellt. Antworten geben die politisch für Entwicklungszusammenarbeit verantwortliche Außenministerin Benita Ferrero-Waldner sowie vom SÜDWIND eingeladene ExpertInnen.

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