Menschenrechte Schwarz auf Weiß I

Von Redaktion · · 2008/04

Jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen hat ihre Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die zwei Internationalen Pakte über bürgerliche und politische bzw. wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzuhalten. Diese Rechtstexte zusammen werden informell als „International Bill of Rights“ bezeichnet.

„International Bill of Rights“

24. Oktober 1945*)
Charta der Vereinten Nationen
(Gründungsdokument)
Präambel: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,
  • Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, …“
    *) Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens; Beschluss am 26. Juni 1945.

    10. Dezember 1948
    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    (Von ihr leiten sich die meisten anderen Rechte her.)
    Präambel:
  • „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
  • da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
  • da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, …“

    16. Dezember 1966
    Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
    Präambel: „In der Erkenntnis, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann, …“

    16. Dezember 1966
    Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
    Präambel: Wie oben, nur heißt es hier: „… bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte …“


    Konventionen/Übereinkommen
    Internationale Konventionen sind das Fleisch auf den
    „blanken Knochen“ der International Bill of Rights. Nach ihrem Beschluss durch die Generalversammlung (worauf sich die hier angegebenen Daten beziehen) müssen sie von einer breiten Mehrheit der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um Rechtskraft zu erlangen – ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann. Manche Staaten ratifizieren sie überhaupt nicht.


    Völkermord
    9. Dezember 1948
    Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
    Die Konvention definiert Völkermord als eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  • Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  • vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  • Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  • gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

    Rassismus
    21. Dezember 1965
    Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
    von Rassendiskriminierung
    Artikel 2: „Die Vertragsstaaten verurteilen die Rassendiskriminierung und verpflichten sich, mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik der Beseitigung der Rassendiskriminierung in jeder Form und der Förderung des Verständnisses unter allen Rassen zu verfolgen.“

    Frauen
    10. Dezember 1979
    Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
    Mit der Annahme der Konvention verpflichten sich Staaten zu einer Reihe von Maßnahmen, darunter:
  • den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau in ihre Gesetze aufzunehmen, alle diskriminierenden Gesetze aufzuheben und durch geeignete gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen jede Diskriminierung der Frau zu verbieten;
  • Frauen durch die zuständigen nationalen Gerichte und sonstige öffentlichen Einrichtungen wirksam vor jeder diskriminierenden Handlung zu schützen.

    Folter
    10. Dezember 1984
    Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
    Artikel 1: „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck ‚Folter‘ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“

    WanderarbeitnehmerInnen
    18. Dezember 1990
    Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
    Artikel 24: „Jeder Wanderarbeitnehmer und jeder seiner Familienangehörigen hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.“

    Verschwindenlassen
    20. Dezember 2006
    Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen
    (nicht in Kraft)
    Artikel 1.1: „Niemand darf dem Verschwindenlassen unterworfen werden.“
    Artikel 1.2: „Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für das Verschwindenlassen geltend gemacht werden.“

    Kinder
    20. November 1989
    Übereinkommen über die Rechte des Kindes
    Artikel 2:
  • „Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
  • Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.“

    Behinderungen
    13. Dezember 2006
    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
    Artikel 1:
    „Zweck dieses Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern.
    Der Begriff Menschen mit Behinderungen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen, die sie im Zusammenwirken mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, gleichberechtigt mit anderen uneingeschränkt und wirksam an der Gesellschaft teilzunehmen.“

    Weitere Konventionen/Übereinkommen existieren u.a. zu Religion, ethnischen Minderheiten, Flüchtlingen, Kriegsverbrechen, Apartheid, und zur Todesstrafe.

    Quellen: Diverse offizielle und inoffizielle Übersetzungen der Konventionstexte.
  • Basic

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