Mehr als Almosen

Von Redaktion · · 2009/03

Die Steuerabsetzbarkeit von Spenden für Private und Unternehmen im Rahmen der Steuerreform 2009 ist zu begrüßen. Das Spendenziel „Entwicklungszusammenarbeit“ ist in das Vorhaben integriert, dennoch hält sich die EZA-Szene erstaunlich zurück. Spenden wird in der Entwicklungspolitik in seiner Bedeutung nicht erkannt, meint Gerhard Bittner.

Die Fakten: Die Steuerreform 2009 bringt eine Erweiterung bei den begünstigten Spendenzielen. „Mildtätigkeit“ und „Entwicklungszusammenarbeit“ (EZA) werden in Österreich rückwirkend mit 1.1.2009 für Privatpersonen und Unternehmen förderungswürdig. Um zehn Prozent kann die Steuerbemessungsgrundlage für Einkommen bzw. Gewinne verringert werden. Das bringt ein erhebliches Potenzial am Spendenmarkt.
Das von vielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) seit langem geforderte Vorhaben soll am 26. März im Ministerrat beschlossen werden und bedeutet für das Spendenwesen in Österreich ein Nachziehen auf internationale Standards.
Steuerlich absetzbar werden Spenden an EZA-Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die überwiegend (zu 75 Prozent) im Sinn des Spendenzieles tätig sind, die sich einer externen Wirtschaftsprüfung unterziehen und höchstens zehn Prozent der Spendeneinnahmen für Verwaltung aufwenden. Ab 2010 müssen die SpenderInnen ihre Sozialversicherungsnummer nennen. Das ist noch ein heißes Thema, allerdings außerhalb der Spendendebatte. Es geht generell um die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Bekämpfung von Missbrauch.
Die nun unter Zeitdruck erarbeitete Regelung musste eine Vielzahl von Organisationsinteressen berücksichtigen. Vor allem die großen Hilfswerke haben auf ihre komplexe Situation (Hilfsbetriebe, regionale Strukturen, unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten) hingewiesen. Die Interessen der SpenderInnen – wie Konsumenten- und Datenschutz, Qualitätskriterien, Transparenz, Publikationspflicht – wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Hier wird das Spendengütesiegel auch in Zukunft eine große Bedeutung haben.

Die EZA-Szene blieb im Diskussionsprozess auffallend zurückhaltend. Einer knappen Stellungnahme des neuen Dachverbandes „AG Globale Verantwortung“ folgte – nichts. Die privaten EZA-Organisationen waren in der gebildeten Arbeitsgruppe nicht vertreten. Gedacht (und verhandelt) haben für sie andere, nicht zuletzt die Sektion Entwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Beim Spendenthema läuft in der EZA seit vielen Jahren einiges schief. Spenden wird in der EZA noch immer mit Almosengeben verwechselt. Die politische Dimension bleibt unerkannt. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Kein anderer gemeinnütziger Bereich ist so stark von Spendenerträgen abhängig wie die EZA. 160 Mio. Euro der über 400 Mio. Euro Gesamtspenden pro Jahr in Österreich gehen in die internationale Hilfe. Zum Vergleich: Der Umsatz des Fairen Handels macht derzeit 65 Mio. Euro aus. Der Informationswert von Spendenaufrufen wird zudem völlig unterschätzt.

Das Dilemma mit dem Geld ist ein typisches Merkmal der Entwicklungszusammenarbeit. Die langjährige Praxis, NGOs für staatliche Maßnahmen beauftragen zu müssen, führt auch nach Gründung der Austrian Development Agency (ADA), der österreichischen Durchführungsagentur der Entwicklungszusammenarbeit, zu Identitätskonflikten. NGOs haben Recht, die Verpflichtung des Staates zur EZA einzufordern. Hier geht es um Verteilungsgerechtigkeit: vom vorhandenen Kuchen ein unserem (Steuer)einkommen entsprechend gerechtes Stück für die Menschen im Süden bereitzustellen.
Aber man muss auch den Kuchen backen, d. h. vergrößern, wie dies der Tübinger Philosoph Otfried Höffe unlängst eingefordert hat. Dieses Engagement für Gerechtigkeit durch (Eigen)initiative war immer die Stärke der entwicklungspolitischen Szene. Manches ist da in Vergessenheit geraten. Man denke nur an die Selbstbesteuerungsgruppen, die – wie alle anderen Arten von „Dauerspendern“ – von der Steuerabsetzbarkeit profitieren werden. Es ist zu hoffen, dass die Absetzbarkeit für eine neue Dynamik genutzt wird.
Die Steuerabsetzbarkeit wird das Spendenwesen in Österreich nachhaltig verändern. Langfristig ist eine Entwicklung zu erwarten, die das Spenden aus dem Verständnis des Almosengebens heraus- und zur bewussten Beteiligung hinführt. Die Absetzbarkeit ist kein wirksames Instrument für Spontanspenden. Sie bevorzugt nicht eine Vielzahl von Kleinspenden, führt aber zu dauerhaften und themenbezogenen Beziehungen zu Organisationen. Informelle Spendenvorgänge, etwa in den Kirchen, aber auch Spendenvorgänge, die nur schwach institutionell oder organisatorisch verankert sind, bedürfen dann einer Strukturanpassung, wenn die Absetzbarkeit angeboten werden soll.
In zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung. Notwendig ist eine Erweiterung der Spendenziele, etwa um den Bereich Umwelt, und eine Harmonisierung. Die in den kommenden zwei Jahren vorhandene Ungleichbehandlung von Organisationen und Spendenzielen sollte dann beseitigt werden.
Grundsätzlich fehlt in Österreich ein umfassendes Spendenrecht, das zivilgesellschaftliches Engagement fördert und absichert. Geldspenden, Freiwilligenarbeit und andere materielle Unterstützungen können nicht über eine Novelle zum Einkommensteuergesetz geregelt werden. Steuerliche Maßnahmen sind erst Ergebnis gesetzlich verankerter „Bürgerrechte“. Ein solches Vorhaben in Österreich zu starten, wäre im Interesse aller.

Der Autor ist Geschäftsführer der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) sowie des Österreichischen Institutes für Spendenwesen.

Der Spendenbericht 2008 (erschienen Dezember 08) widmet sich auch den Themen „Spendenziel EZA“ und „Steuerabsetzbarkeit“.

www.spenden.at

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