Kulturtechnik Erben

Von Redaktion · · 2018/May-Jun

Verlassenschaftsinventare dienen in Österreich als Quelle für die historische Erforschung des Erbvorganges. Wie rechtliche Bestimmungen und Alltagspraxis auseinanderfallen können, hat sich der Kulturanthropologe Burkhard Pöttler angesehen.

Vererben, erben und Erbschaft bilden ein hochkomplexes Themenfeld, das nahezu alle Aspekte menschlichen Lebens umfasst. Nicht nur ist es eine Kulturtechnik zur Weitergabe von materiellen wie symbolischen Werten, es ist intergenerational, vereint ökonomische Aspekte sowie interpersonale Beziehungsgeflechte, kann Traditionen konstituieren, aber auch brechen; es ist omnipräsent und gleichzeitig „tot“-geschwiegen, ist Staatsangelegenheit und nicht zuletzt zutiefst persönlich. Hinzu kommt, dass das (Ver-)Erben maßgeblich von zwei Tabus geprägt wird, die in unserer Gesellschaft besonders wirksam sind – das Sterben und das Sprechen über Geld.

Die Forderung, einen Teil seines Erbes an eine höhere Instanz – wie weltliche und kirchliche Grundherrschaften, Magistrate oder den Staat – abzugeben, zieht sich ebenso durch die Geschichte wie die Versuche, diese Verpflichtung zumindest teilweise zu umgehen. Die „Sperre“ des nachgelassenen Besitzes, die verhindern soll, dass vor Ermittlung der Abgabenhöhe ein Teil des Erbes zur Seite geschafft oder im Erbverfahren verheimlicht wird, ist gleichzeitig Indiz und Mitursache für die Versuche, dies zu tun.

Historische Quellen. Als archivalische Quelle dafür, wie sowohl ländlicher als auch bürgerlich-städtischer Besitz weitergegeben wurde, haben sich vielerorts Verlassenschaftsinventare in teilweise großer Zahl erhalten, die die Versuche einer regulierten Übergabe des Erbes recht gut dokumentieren, wenngleich aus der Sicht einer obrigkeitlichen Instanz. Zu diesem Zweck wurde die Hinterlassenschaft geschätzt, und dies konnte je nach Ort, Zeit und rechtlichen Grundlagen in unterschiedlicher Ausführlichkeit erfolgen.

Obwohl sie primär zur Berechnung von Steuern, Abgaben und Gebühren sowie im ländlichen Bereich zur Sicherung des Bestands der Untertanengüter dienten, spiegeln Verlassenschaftsinventare auch Strategien, wie Untertanen mit den diversen Regularien umgingen und versuchten, jenen etwas zukommen zu lassen, die nach den Vorschriften nichts – oder zumindest weniger – bekommen hätten.

So wurden in diesen Quellen immer wieder uneheliche Kinder oder nicht Erbberechtigte aus einer vorhergehenden Ehe bedacht. Nennungen von „Verzichtsbriefen“ lassen Abweichungen von gesetzlichen Regelungen erkennen, wenn Kinder ihre Abfertigung erhalten und in der Folge auf weitere Ansprüche verzichten. Wie hoch diese Abfertigung ist, bleibt meist unklar und immer wieder gibt es Hinweise, dass Erbberechtigte noch bei nachfolgenden Erbfällen oder beim eigenen Tod das ihnen zustehende Erbe nicht oder nur zu einem geringen Teil erhalten hatten.

Genauere Informationen über historische Erbvorgänge enthalten die seltenen „Verteilungen“ der hinterlassenen Objekte und fallweise auch Außenstände. In diesen Verzeichnissen wurde festgelegt, welcher Erbe oder welche Erbin welche Teile des Erbes zugeteilt bekommt, um die ihm oder ihr zustehende Erbschaftssumme zu erreichen.

Mit „warmer Hand“. War schon in der Vergangenheit die vorzeitige Übergabe des – meist bäuerlichen – Erbes nicht zuletzt aufgrund der üblichen Regelungen für eine Sicherung der „Auszügler“ durchaus üblich, wenngleich keinesfalls immer konfliktfrei, so führen in jüngster Vergangenheit sogar Narrative über mögliche Gesetzesänderungen im Bereich der Erbschaftssteuer dazu, dass nicht bis zum Tod gewartet wird, um seinen Besitz den Nachfahren zu hinterlassen. Stattdessen wird immer öfter „mit warmer Hand“ vererbt, der Besitz also in Form einer Schenkung weitergegeben, um mögliche höhere Abgaben zu vermeiden, aber auch um Konflikten unter den Erben vorzubeugen.

Buchtipp

Burkhard Pöttler, Lisa Erlenbusch (Hrsg.)

Erbe_n. Macht. Emotion. Gedächtnis. (Verlag Bibliothek der Provinz, Weitra 2018, 297 Seiten, € 23)

Unter dem gleichen Titel gestalteten Studierende der Kulturanthropologie eine Schaufensterausstellung im Grazer Stadtviertel Jakomini (bis 6. Mai).

Noch schwieriger ist es, wenn keine rechtmäßigen ErbInnen vorhanden sind. In Zeiten der Grundherrschaft war die „Heimfälligkeit“ ein Problem der Hinterbliebenen. Denn wenn es keine oder keine geeigneten, das hieß in der Regel ehelichen ErbInnen gab und – bei minderjährigen Kindern – die Witwe nicht wieder heiraten konnte, fiel das Grundstück samt Haus an die Grundherrschaft zurück und wurde neu vergeben. Die Hinterbliebenen mussten in der Folge das Haus verlassen.

Ein Rest dieser Heimfälligkeit ist in der heutigen Kaduzität erhalten, dem Recht des Staats, eine Erbschaft zu übernehmen, wenn keine ErbInnen ermittelt werden können. Hier gibt es jedoch genaue Verfahrensregeln, um potenziellen ErbInnen den Zugang zum Erbe zu ermöglichen, und mittlerweile einen eigenen Berufszweig, der sich auf die Suche nach ErbInnen spezialisiert hat.

Söhne und Töchter. Dass landwirtschaftliche Betriebe generell von Männern geführt werden, ist – wenngleich mittlerweile doch deutlich gemildert – bis in die Gegenwart eine weitverbreitete Usance, die in ähnlicher Weise auch für handwerkliche und gewerbliche Betriebe gilt. Selbst wenn bereits mit der Einführung des Römischen Rechts Söhne und Töchter gleich erbberechtigt wurden, sah die Praxis doch oft anders aus. Abfindungen und Verzichtsbriefe oder auch die Tatsache, dass ein Erbteil einfach nicht ausbezahlt wurde oder werden konnte, zeigen die Diskrepanz zwischen rechtlichen Vorschriften und Alltagspraxis. Dass auch in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart die Töchter oft nur als „Noterbinnen“ (das heißt auf den Pflichtteil beschränkt; Anm. d. Red.) betrachtet werden, wird auch im Rahmen aktueller Feldforschung zum Thema deutlich.

Erben geht jedoch weit über den Aspekt des Monetären hinaus. Zu den verschiedenen Vermögenssorten, die man von der älteren Generation erben und für sich nützlich machen kann, gehören in einem erweiterten Sinn auch Kenntnisse und Fähigkeiten, die von einer Person übernommen wurden, und damit im Sinne des französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu zu Bildung als Erbe und zugleich systemreproduzierende Komponente führen.

Erbstücke können zwar – wie etwa Schmuck oder Antiquitäten – einen großen finanziellen Wert haben, oft sind sie jedoch viel stärker durch die Emotionen, die mit ihnen verknüpft sind, gekennzeichnet. So werden positive ebenso wie negative Gefühle in ihnen quasi materialisiert, und sie können in weiterer Folge besondere Verehrung, aber auch Ablehnung erfahren.

Burkhard Pöttler ist Ao. Universitätsprofessor am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie an der Karl-Franzens-Universität Graz.

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