Klein und geheim

Von Martina Kargl · · 1999/01

In der Öffentlichkeit wenig bekannt: auch die Bundesländer leisten Entwicklungshilfe. Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind groß, die aufgewendeten Mittel allerdings bescheiden. Eine Bestandsaufnahme von

Wenn es aus den Ställen und auf den Feldern salzburgischer Bio-Bauernhöfe Spanisch tönt, dann ist es wieder einmal soweit: Vertreter einer Bauernorganisation aus El Salvador absolvieren ein Praktikum in Betrieben des Ernte-Verbands. Diese Besuche sind einer von vielen Kontakten, die zwischen dem Land Salzburg und der Region San Vicente in El Salvador bestehen. Die meisten davon existieren seit Anfang der neunziger Jahre, als eine Regionalkooperation zwischen dem Bundesland Salzburg und San Vicente ins Leben gerufen wurde – und mit der Regionalkooperation ein Konzept, das in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ein Novum darstellt.

„Die gängige Auffassung gegenüber Nord-Süd-Beziehungen ist die, daß sie gleichzusetzen sind mit Entwicklungshilfe. Damit bekommen diese Kontakte den Stellenwert eines Randthemas, für das eigene Organisationen und SpezialistInnen zuständig erklärt werden“, meint dazu Hans Eder vom Verein INTERSOL, der die gesamte Kooperation organisiert. „Das Konzept, auf dem die Regionalkooperation zwischen Salzburg und San Vicente aufbaut, bricht mit dieser Auffassung“.

Ziel ist es, Volksbewegungen, soziale Organisationen, NROs und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zu vernetzen, und zwar sowohl in der jeweiligen Region als auch bilateral, also zwischen San Vicente und Salzburg. Dabei war es von Anfang an beabsichtigt, AkteurInnen einzubinden, die bis dahin mit dem Thema Nord-Süd nichts zu tun hatten.

Die Idee, Entwicklungszusammenarbeit in Form einer engen Partnerschaft zwischen zwei Regionen zu betreiben, kennt in der EZA Österreichs nichts Vergleichbares. Zwar bemüht sich der Bund seit einigen Jahren, Maßnahmen durch die Konzentration auf eine Region koordinierbar und aufeinander beziehbar zu machen und damit gezielt am Aufbau eines Gebiets zu arbeiten, anstatt isolierte Einzelprojekte zu unterstützen. Was dabei aber fehlt – und das Neue an der Regionalkooperation Salzburg mit San Vicente ausmacht -, ist der Gedanke der Kooperation und des Austausches verschiedenster, sowohl ziviler als auch politischer Akteure.

Wirft man allerdings einen Blick auf die Entwicklungszusammenarbeit der anderen Bundesländer, dann ist die Entwicklung in Salzburg geradezu als revolutionär zu bezeichnen.

In den Ländern folgt die Entwicklungszusammenarbeit nämlich einer ausgesprochen bescheidenen Konzeption. Von einer eigenständigen, auf mehrere Jahre angelegten Politik, wie sie der Bund mit seinen mittelfristigen Programmen verfolgt, kann keine Rede sein.

Parallelen gibt es allerdings bei der Ausgabenstruktur. Ebenso wie beim Bund, der dafür vom Development Assistance Committee (DAC) der OECD wiederholt kritisiert wurde, wird auch in den Ländern ein hoher Anteil der EZA-Gelder für Flüchtlingsbetreuung verwendet. 1996 waren es 91 Prozent der von allen Bundesländern gemeinsam aufgebrachten 269 Millionen Schilling.

Die verbleibenden knapp 24 Millionen machten gerade einmal 0,4% der gesamtösterreichischen öffentlichen EZA-Gelder aus. Und die umfassen nicht nur die Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens, sondern auch jene mit den Staaten Ost- und Zentraleuropas, die von der OECD als Entwicklungsländer eingestuft wurden.

Dennoch bedeutet das eine wesentliche Steigerung gegenüber früher. In den vier Jahren von 1960 bis ’63 gaben die Bundesländer insgesamt 5,4 Millionen für entwicklungspolitische Aktivitäten aus. Damals, zu Beginn der sechziger Jahre, war Vorarlberg Vorreiter.

Die Entwicklungshilfeleistungen der Länder erfolgen auf völlig freiwilliger Basis. Mit den vorhandenen Mitteln werden Stipendienprogramme für StudentInnen aus der Dritten Welt und entwicklungspolitische Bildungsarbeit finanziert. Ein weitaus größerer Teil dient aber dazu, Projekte von im Bundesland ansässigen NROs oder Privatinitiativen zu unterstützen. Daß sich die Aktivitäten der Bundesländer im Bereich der EZA in der Regel auf derartige Kofinanzierungen beschränken, läßt sich allerdings nicht aus der österreichischen Rechtslage erklären.

In Österreich loten die Länder in der Regel den möglichen Fundus an entwicklungspolitischen Aktivitäten nicht aus. So könnten sie beispielsweise nicht nur an sie herangetragene Projekte finanziell unterstützen, sondern solche auch eigenständig entwickeln und sich als Projektträger beim Bund um Mitfinanzierung und Zusammenarbeit bemühen.

Die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Länder beschränken sich im großen und ganzen auf Kofinanzierung. Die Ausgaben dafür sind gering, vergleicht man sie mit der Projekthilfe des Bundes. Wie der Jahresbericht der Österreichischen Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe (ÖFSE) für das Jahr 1996 festhält, müßten die Länder ihre Leistungen fast verdreiundzwanzigfachen, wollten sie denselben Prozentsatz erreichen, der im Bundesbudget dafür veranschlagt ist (1996: 0,24% des Bruttoinlandsprodukts)

1996 lag Vorarlberg (ohne Leistungen der Gemeinden) als kleinstes Bundesland bei den Projekthilfegeldern mit 6,5 Millionen Schilling an der Spitze, gefolgt von Salzburg. Dort mit rund 7 Prozent der Bundesbevölkerung brachte man mit 5,23 Millionen über 20 Prozent der Länder-EZA-Gelder auf. „Immerhin gut zehn Schilling pro Person und Jahr“, wie man seitens der Landesregierung stolz anmerkt.

Das lange an vorletzer Stelle befindliche Kärnten hat 1996 seine Leistungen erhöht. Seither liegt das Burgenland mit 50.000 Schilling weit abgeschlagen an letzter Stelle. Warum es dort außer einer Unterstützung für das Klimabündnis keinerlei weitere entwicklungspolitische Ambitionen gibt, ist nicht ganz klar.

Hans Göttel von der Südwind-Agentur in Eisenstadt jedenfalls ortet die Ursache in einem „Mangel an politischer Kultur“.

Seit einigen Jahren bemühen sich manche Länder, ihrer Politik in Sachen Entwicklungszusammenarbeit neue Anstöße zu geben. So ist die Steiermark 1981 als erstes Bundesland dem Beispiel des Bundes gefolgt und hat einen Entwicklungspolitischen Beirat eingerichtet. Salzburg und Kärnten zogen nach, in Tirol fungiert die regionale AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit) als informeller Beirat.

Aufgabe dieser Gremien ist es, die eingereichten Projekte auf ihre Unterstützungswürdigkeit zu prüfen und die Landesregierungen bei der Förderung zu beraten.

Daß die Beiräte durchaus Einfluß auf die Gestaltung der jeweiligen Landes-Entwicklungspolitik haben, beweist das Beispiel Salzburg. Dort wäre die Regionalkooperation mit San Vicente ohne die Initiative des Beirates nie zustandegekommen, meint Hans Eder von INTERSOL.

Wo es keinen Beirat gibt, wird über eine allfällige Unterstützung in den verschiedensten Abteilungen der Ämter der jeweiligen Landesregierungen entschieden – in Oberösterreich zum Beispiel großteils in der Forst- und Agrarrechtsabteilung.

Um zu klären, ob ein Projekt unterstützungswürdig ist, haben alle Landesregierungen Vergaberichtlinien festgelegt. Das Ergebnis ist eine Palette von Projekten, die wesentlich breiter ist als die des Außenministeriums. Der Grund dafür liegt darin, daß die Länder im Gegensatz zum Bund keine mittelfristigen Programme mit klaren geographischen und sektoriellen Schwerpunktsetzungen ausarbeiten.

Für die NROs haben diese Programme den Nachteil, daß sich die Kofinanzierung für Projekte, die nicht in einem Schwerpunkt- oder Kooperationsland der Bundes-EZA angesiedelt sind, auf maximal 35% beschränkt.

Wie das DAC feststellte, hat der Druck der Bundesverwaltung, Projekte der NROs in Übereinstimmung mit der offiziellen Vergabepolitik zu bringen, zu einem signifikanten Rückgang der NROs unter den Projektträgern geführt. Verstärkt wird diese Tendenz noch dadurch daß in letzter Zeit die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zunehmend auf zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt wird. Hier bietet sich die Konfinanzierung durch ein Bundesland als Ausweichmöglichkeit an. Es wäre denkbar, daß dieser Umstand mit ein Grund ist, weshalb sich unter den Projektträgern auf Ebene der Bundesländer viele kirchliche bzw. kirchennahe Projektträger finden.

Dieses „Ausweichen“ von Bund zu Land läßt sich aber auch dadurch erklären, daß kirchliche Einrichtungen von Anfang an die ersten, gelegentlich sogar die einzigen Subventionsempfänger waren. Das Ausweichen auf die Kofinanzierung durch ein Bundesland macht allerdings nur bei kleineren Projekten Sinn. Denn die vergleichsweise geringen Summen werden auf relativ viele Projekte aufgeteilt. Die Förderungen betragen im Durchschnitt zwischen 50.000 und 250.000 Schilling.

Ein Kriterium, das alle Länder zur Voraussetzung für eine Förderung gemacht haben, ist der Bundeslandbezug eines Projekts. Dieser besteht darin, daß die antragstellende Organisation im jeweiligen Bundesland beheimatet ist oder die projektdurchführenden Personen aus diesem stammen.

Manchmal kann der geforderte Bundeslandbezug aber seltsame Blüten treiben. Beispiel Tirol: Dort wird ein beträchtlicher Teil der EZA-Gelder für die Unterstützung von Siedlungen ausgewanderter TirolerInnen in Brasilien, Peru und Rumänien ausgegeben – und da kommt es schon einmal vor, daß der Kauf eines Akkordeons für die Brauchtumsgruppe Pozuzo in Peru unter die Rubrik Entwicklungszusammenarbeit fällt.

Wer nun als SteuerzahlerIn wissen will, welche Projekte mit seinem/ihrem Geld finanziert werden, ist auf die Auskunftsfreudigkeit der Landesämter angewiesen. Zwar existieren in der ÖFSE entsprechende Listen. Auf Weisung des Außenministeriums sind diese für die Öffentlichkeit allerdings nicht einsehbar.

Die Autorin studiert Völkerkunde in Wien und ist freie Mitarbeiterin des SÜDWIND-Magazins.

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