Im Cotonou-Abkommen von Juni 2000 gewährt die EU den AKP-Ländern einseitige Handelspräferenzen, die zum Teil dem Diskriminierungsverbot der WTO widersprechen. Im Fall der Bananen- und der Zuckerimporte wurden diese Präferenzen bereits erfolgreich vor der WTO angefochten. Die Ausnahmegenehmigung der WTO für Cotonou läuft Ende 2007 aus. Die geplanten „Economic Partnership Agreements“ wären „regionale Handelsabkommen“ gemäß Art. 24 GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), der eine Liberalisierung „im Wesentlichen des gesamten Handels“ und „innerhalb eines angemessen Zeitraums“ fordert – allerdings nur des Warenhandels. Bisher wurde diese Bestimmung oft derart ausgelegt, dass 90 Prozent des Handelsvolumens innerhalb von zehn Jahren liberalisiert werden sollten.
Theoretisch könnte die EU ihre Warenmärkte zu 100 Prozent und sofort öffnen, während die AKP-Länder dies nur zu 80 Prozent tun müssten und dafür eventuell bis zu 20 Jahre Zeit hätten. Allerdings herrscht Rechtsunsicherheit. Zudem ermöglicht Art. 24 GATT keine Berücksichtigung der besonderen Interessen von Entwicklungsländern, während dies im analogen Art. 5 GATS (Abkommen zum Dienstleistungshandel) sehr wohl der Fall ist. Die AKP-Länder bevorzugen daher eine Reform auf WTO-Ebene, etwa in Form einer Neuinterpretation von Art. 24 GATT im Sinne einer „besonderen und unterschiedlichen Behandlung“ von Entwicklungsländern, wobei auch diese noch genauer zu definieren wäre. Eben das haben sie im Rahmen der Doha-Runde der WTO auch vorgeschlagen. Ein solcher Beschluss wäre aber nur bei einem „Durchbruch“ bei den Doha-Verhandlungen selbst denkbar, doch die sind ebenfalls durch Nord-Süd-Konflikte blockiert.