Auf Grundlage eines Antiterrorismus-Gesetzes aus dem Jahr 1996 erstellt das US-Außenministerium eine – immer wieder aktualisierte – „Liste ausländischer terroristischer Organisationen“ (FTO). In der im Oktober 2001 erneuerten Version, die 28 Gruppen umfasst, scheinen vor allem islamistische Organisationen auf, weiters die kurdische PKK, die „Real ETA“ aus Irland und aus Kolumbien die zwei Guerilla-Bewegungen FARC und ELN sowie die paramilitärische AUC.
Seit vergangenen Dezember erstellt auch die EU eine „Liste terroristischer Organisationen und Personen“, die sich nicht wesentlich von ihrem Vorbild unterscheidet. Die auffälligste Differenz zu den USA besteht bei Kolumbien, wo die EU wohl die Todesschwadronen der AUC, nicht aber die Guerilla als terroristisch einstufte.
Im Falle der EU bedeutet diese Qualifizierung für die betroffenen Gruppen und Personen u.a. Einfrieren ihrer Konten und Güter und Einreiseverbot ihrer VertreterInnen in die EU-Staaten.