Die Not mit dem Internationalismus

Von Robert Poth · · 2001/12

Wir bräuchten heute eine effektive internationale Gewerkschaftsbewegung dringender denn je. Doch wir haben keine – und hatten sie auch noch nie.

In der Woche vor der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Doha sollte mit weltweiten Protestaktionen und Informationsveranstaltungen, koordiniert vom Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), der gewerkschaftliche Widerstand gegen die „neoliberale Globalisierung“ zum Ausdruck gebracht werden. Aus dem Widerstand gegen die WTO, vor allem seit der erfolgreichen Mobilisierung in Seattle 1999, bezieht die Gewerkschaftsbewegung offenbar ein Gefühl der Stärke. Glaubt man einem ihrer prominenten Mitglieder, dann ist das eine Illusion.
Tatsächlich, so Dan Gallin, früherer Generalsekretär der Internationalen Union der Lebensmittel- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL), wäre eine internationale Gewerkschaftsbewegung im Sinne des Wortes erst aufzubauen. Es gebe zwar den IBFG, den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und die Internationalen Berufssekretariate (IBS), so Gallin bei der Konferenz „Das andere Davos“ Ende Jänner in Zürich. Vor allem IBFG und EGB wären jedoch lose Koordinierungsorgane von Gewerkschaftsbünden, „die national denken, national handeln und unfähig sind, über den nationalen Tellerrand hinaus zu schauen“. Im Grunde handle es sich bei beiden Organisationen um „Lobbys am Hof der Mächtigen, seien es die Bretton Woods Institutionen, die WTO oder die EU-Kommission“.

Die von Gallin kritisierte fehlende „internationale Perspektive“ ist nichts Neues, sondern plagte die Gewerkschaften schon seit ihren Anfängen. Zur Zeit der kurzlebigen Internationalen Arbeiter-Assoziation (1864-1872) erklärte etwa der damals in England fest etablierte Trade Union Congress, kein Interesse an internationaler Zusammenarbeit zu haben, solange „die Arbeiter Großbritanniens so gut organisiert und den Arbeitern anderer Länder so weit voraus seien, dass wenig oder nichts erreicht werden könne, bevor diese den Stand der geschickten Arbeiter Englands erreicht hätten“.
Etwas weniger weit zurück in der Geschichte kamen dann weitere Probleme hinzu: Die Herausbildung transnationaler Konzerne, die Standortkonkurrenz und direkte ökonomische Interessengegensätze etwa mit ArbeiterInnen aus Entwicklungsländern. Zwar hatte sich der 1949 gegründete IBFG, dessen Mitgliedsgewerkschaften mehrheitlich aus dem Süden kommen, von Anfang an prinzipiell für den Handel als Mittel der Entwicklung ausgesprochen. Die Betroffenen sahen das naturgemäß anders. Bereits 1959 meinte die deutsche Gewerkschaft Textil und Bekleidung (GTB): „Obwohl wir die Industrialisierung dieser Länder befürworten müssen, weil wir wollen, dass ihre Bewohner menschenwürdig und in Freiheit leben sollen, sind wir doch der Meinung, dass unsere Textilindustrie dieser Entwicklung nicht geopfert werden darf“.

Gesagt, getan. Die westeuropäischen Textil- und Bekleidungsgewerkschaften organisierten etwa am 2. Dezember 1980 eine einstündige Arbeitsniederlegung von mehreren Millionen ArbeitnehmerInnen, um eine „Verbesserung“ des Welttextilabkommens, d.h. eine Begrenzung der Textileinfuhren aus der Dritten Welt durchzusetzen. Diese Versuche waren durchaus erfolgreich, und die GTB konnte 1981 befriedigt feststellen, dass „unsere wesentlichen Hauptforderungen erfüllt“ worden seien.
Umgekehrt hatten die Gewerkschaften mit ihren Versuchen, in Transnationalen Konzernen effektive Weltkonzernräte aufzubauen, nur höchst bescheidenen Erfolg. 1980 etwa zog Burton Bediner vom Internationalen Metallgewerkschaftsbund, Koordinator der Weltautomobilräte, folgende Bilanz: „…man kann nicht leichtfertig die Arbeiter irgendwo in der Welt auffordern, den Lohn für einen Arbeitstag (…) für ihre Arbeitskollegen in einem fremden Land zu opfern, das hundert oder tausend Meilen entfernt ist. Derartiges ist nur in Notfällen zu verantworten und auch nur dann, wenn unter der Masse der darum angegangenen Arbeiter eine echte Sympathie dafür vorhanden ist.“

Eine solche „echte Sympathie“ will aber nur schwer aufkommen. Dies lässt sich auch an der aktuellen Diskussion über die Osterweiterung der EU beobachten. Dass Österreich seit der Öffnung vor mehr als zehn Jahren nicht nur seine Exporte nach Osteuropa gewaltig erhöht hat, sondern dabei auch regelmäßig einen kräftigen Außenhandelsüberschuss erzielt (ca. 30 Mrd. ATS pro Jahr) und damit Arbeitslosigkeit exportiert, wird als selbstverständlich hingenommen. Stattdessen konzentriert sich der Österreichische Gewerkschaftsbund auf die Bedrohung des Lohnniveaus durch Migration oder Einpendler. Und ebenso wie durch zahlreiche Forderungspapiere internationaler Gewerkschaften die Vorstellung einer internationalen „Lohnharmonisierung“ geistert, wird von den EU-Beitrittskandidaten in Osteuropa eine Lohnangleichung auf 80 Prozent des EU-Durchschnittslohns gefordert. Das sei eine Provokation, meinte dazu auf einer Gewerkschaftstagung des ÖGB im November des Vorjahrs Andrzej Adamczyk, Mitglied des Präsidiums der Gewerkschaft Solidarnosc in Polen: „Auf verdeckte Art und Weise ist das ein Nein zu einer Osterweiterung der EU“.
Wenn Dan Gallin dem IBFG „bedrückende Konzeptlosigkeit“ bescheinigt und ihm vorwirft, „ohne Ruder und Kompass“ vor sich hin zu dümpeln, „ratlos, unfähig sich eine neue Gesellschaftsordnung vorzustellen, geschweige denn dafür zu kämpfen“, meint er damit nicht unbedingt sämtliche anderen Gewerkschaften. Aber er sagt damit jedenfalls, wohin die Reise gehen müsste.


Seine Rechte kennen…

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) wurde nach dem Ersten Weltkrieg während der Friedenskonferenz von Versailles 1919 gegründet. Als „dreigliedrige“ Organisation – die einzige ihrer Art – bringt sie Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Fast alle Staaten der Welt sind ILO-Mitglieder und zur Einhaltung der von ihnen ratifizierten ILO-Konventionen verpflichtet. Aber was ihr immer fehlte, war Durchsetzungsmacht.

Die Erklärung von Philadelphia 1944 beinhaltet vier Grundprinzipien der ILO:
l Arbeit ist keine Ware
l Freiheit der Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen beständigen Fortschritts
l Armut, wo immer sie besteht, gefährdet den Wohlstand aller
l der Kampf gegen die Not muss innerhalb jeder Nation und durch ständiges internationales Vorgehen unermüdlich weitergeführt werden.

Mindeststandards im Arbeitsrecht
1998 erklärte die ILO die grundlegenden ArbeiterInnenrechte zu unveräußerlichen Menschenrechten.
l Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
l die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit
l die Beseitigung der gefährlichsten Formen der Kinderarbeit
l die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

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