Die Grundrechte einklagen

Von Brigitte Voykowitsch · · 2011/11

Breite Bevölkerungssektoren haben in Indien nicht die Möglichkeit, eine Klage einzubringen, wenn Gesetze für ihren Schutz und ihre Förderung nicht eingehalten werden. Doch die Zivilgesellschaft versucht mit alten und neuen Methoden, entsprechenden Druck auszuüben.

Schlagzeilen machte zuletzt Anna Hazare. Der 74-jährige indische Aktivist, der sich selbst als moralischer Nachfahre von Mahatma Gandhi darstellt, kämpft für die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, die künftig Korruptionsvorwürfe auch gegen höchste Politiker überprüfen und ahnden soll. Dafür trat Anna Hazare in der Hauptstadt Neu-Delhi in einen medienträchtigen Hungerstreik, ließ sich mit seiner Anhängerschaft verhaften und bei seiner alsbaldigen Freilassung entsprechend feiern. Denn die Korruption – ob bei der Vergabe von Lizenzen im Telekom- oder Bergbausektor oder in anderen gewinnträchtigen Bereichen – hat in Indien erschreckende Ausmaße angenommen und betrifft auch höchste Politikerkreise.

Doch selbst wenn die unabhängige Anti-Korruptionsbehörde tatsächlich nach den Vorstellungen von Anna Hazare und seiner MitstreiterInnen eingerichtet werden sollte, wäre damit der Kampf noch lange nicht beendet. Er würde lediglich in seine nächste Phase gehen. Denn Indien hat eine lange Tradition von Institutionen, die ihre Aufgaben nicht erfüllen, von Gesetzen, die nicht befolgt, und Programmen, die nie umgesetzt werden. Das gilt auf allen Ebenen, trifft insbesondere aber die sozial schwächsten und bedürftigsten Gruppen der Bevölkerung.

„Ende der 1970er Jahre beschloss die indische Regierung einen Sonderplan für die Dalits, die ehemals Unberührbaren, die unter- und außerhalb des Kastensystems stehen und über die Jahrtausende ausgebeutet und diskriminiert wurden. Die Regierung hatte erkannt, dass die Dalits von den staatlichen Fünfjahresplänen nicht profitierten und ihre wirtschaftliche Not weiterhin verheerend war“, nennt Ravi Kumar, führendes Mitglied des Nationalen Dalit-Forums, ein Beispiel. „Mehr als 30 Jahre sind vergangen. In diesen 30 Jahren sind den Dalits Milliarden Rupien vorenthalten worden. Denn es wurden nur sehr geringe Budgetmittel für Dalit-Projekte aufgewendet. Das hat auch der Rechnungshof in seinen Berichten festgestellt.“

„Die meisten Dalits wissen gar nichts von den Projekten, die es für sie geben sollte“, ergänzt der Anwalt Karthik Navayan. Er gehört zu der kleinen Minderheit von Dalits, die es geschafft haben, ein Studium zu absolvieren. „Und selbst wenn sie es wüssten, hätten sie weder den Mut noch die Möglichkeit, zu einem Amt zu gehen und ihre Rechte einzufordern. Wir müssen also dafür sorgen, dass der indische Staat, der sich ja als Demokratie versteht und sich für die Menschenrechte aller InderInnen verbürgt, seiner Verantwortung nachkommt. Daher haben zahlreiche NGOs nun ein gemeinsames Kontrollkomitee gebildet.“ Dieses Komitee bringt in Erfahrung, welche Projekte die Regierung für die Dalits beschlossen hat und unterstützt dann die Zielgruppen dabei, die Umsetzung dieser Projekte einzufordern. Es ist eine mühsame – und anders als die jüngste Aktion von Anna Hazare – von den Medien zumeist nicht beachtete Arbeit.

Das gilt keineswegs nur für Projekte zugunsten der Dalits. Das trifft auch auf die größten und ambitioniertesten sozialen Programme zu, wie das Integrierte Kinderentwicklungsprogramm oder den National Rural Employment Guarantee Act, ein Gesetz, das Menschen am Land eine Mindestbeschäftigung garantieren soll. Gleichgültigkeit und Korruption seitens der staatlichen Behörden führen dazu, dass die Gelder häufig in den falschen Taschen landen.

NGOs, Menschenrechtsanwälte und soziale Bewegungen wollen Abhilfe schaffen angesichts dieser Gleichgültigkeit des Staates. Sie bilden bessere Netzwerke, richten Kontrollkomitees ein, zeigen durch eigene Untersuchungen die Missstände auf und versuchen dann mittels Lobbying, Protestaktionen und auch auf rechtlichem Weg Verbesserungen zu erreichen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das „Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse“ (Public Interest Litigation, PIL). „Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse“ bedeutet, dass nicht nur die von einem rechtlichen Missstand unmittelbar betroffene Person oder Personengruppe vor Gericht gehen kann, sondern jede Person und jede Gruppe kann vor Gericht gehen, um die Beseitigung eines rechtlichen Missstandes im öffentlichen Interesse einzuklagen.

„Prominente Richter haben festgestellt, dass – Demokratie hin oder her – nur die allerwenigsten Inderinnen und Inder überhaupt die Möglichkeit haben, vor Gericht zu gehen und ihre Rechte einzuklagen. Um so etwas zu tun, braucht man Bildung, Status und auch Geld. Wer aber sollte dann die rechtlichen Anliegen der großen Mehrheit der Bevölkerung vertreten? Die Antwort war das Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse“, sagt Shamnad Basheer, Professor an der Universität für Rechtswissenschaften in Kolkata.

Wichtig am Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse ist der Bezug auf die demokratische Staatsverfassung, die die Grund- und Menschenrechte festschreibt. In der Demokratie, betonen die Verfechter des PIL, liegt es im öffentlichen Interesse, dass die Verfassung und die in ihr verankerten Prinzipien eingehalten werden. Von zentraler Bedeutung ist das Recht auf Leben, aber es gibt eine ganze Reihe von Grundrechten, auf die man sich berufen kann, wenn man ein PIL anstrengt. In konkreten Fällen ging es etwa um Schuldknechtschaft oder um Häftlinge, die jahrelang ohne Prozess festgehalten wurden – zwei Gruppen von Personen, die selbst nicht die Möglichkeit gehabt hätten, Klage einzubringen. In einem Gutteil der PILs geht es um das Recht auf ein Leben in Würde sowie um soziale Rechte.

„Wir engagieren uns für die Leprakranken, die von der Gesellschaft fallen gelassen und ausgegrenzt werden. Von alleine hätten diese Leute nie die Courage aufgebracht, ihre Rechte einzufordern“, schildert der Anwalt Mohammed Shakeel vom indischen Netzwerk der Menschenrechtsanwälte in Hyderabad einen konkreten Fall. „Mit unserer Unterstützung reichten sie dann eine Klage ein, dank derer ihre Rechte auf medizinische Versorgung sowie auf soziale Unterstützung anerkannt wurden. Mit der Umsetzung hapert es noch, und wir greifen nun immer wieder zu einem PIL, einem Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse, um über das Gericht die Regierung zum Handeln zu bewegen.“ Mittels PIL haben die Menschenrechtsanwälte auch erreicht, dass Personen mit Lepra als Behinderte anerkannt werden und Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Der Vorteil des PIL liegt darin, dass man sich direkt an das Landesgericht oder den Obersten Gerichtshof wenden kann. Bei sozialen Anliegen benötigen die entsprechenden Kampagnen – wie etwa die Kampagne für das Recht auf Nahrung – allerdings viel Ausdauer. Seit das erste Rechtsverfahren im öffentlichen Interesse im April 2001 eröffnet wurde, hat der Oberste Gerichtshof eine ganze Reihe von Empfehlungen und Gutachten erstellt. Ein Gesetz über das Recht auf Nahrung ist vom Parlament aber noch nicht verabschiedet worden. Erste Entwürfe waren äußerst umstritten und wurden von der Kampagne heftig kritisiert. Doch weder die Kampagne, in der sich eine Vielzahl von Gruppen und auch Akademiker engagieren, noch die Justiz zeigen Anzeichen von Ermüdung.

Brigitte Voykowitsch ist freie Radio- und Printjournalistin mit Schwerpunkt Südasien und bereiste kürzlich zum wiederholten Mal Indien.

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