Der Lange Weg zum Frieden

Von Peter Hazdra · · 2000/09

Sechs Jahre nach dem Völkermord in Ruanda hat erst ein Bruchteil der Strafprozesse stattgefundent. Nun sollen traditionelle Gerichte wiederbelebt werden.

In den ruandesischen Gefängnissen warten 120.000 Personen, die der Beteiligung am Genozid von 1994 verdächtigt werden, auf ihren Prozess. Bisher wurden lediglich 2.500 von den ordentlichen Gerichten abgeurteilt. Sechs Jahre nach dem Massenmord an Teilen der Tutsi-Minderheit und gemäßigten Hutu kann von einer Aufarbeitung der Verbrechen nicht gesprochen werden. Selbst bei einer Beschleunigung der Verfahren würde es Jahrzehnte dauern, bis der letzte Verdächtige sein Urteil erhält.

Der derzeitige Zustand ist unhaltbar: Die Gefangenen sind unter menschenunwürdigen Bedingungen in Massenunterkünften sowie in Lagerhallen und Fabriksgebäuden untergebracht. Sie fehlen im landwirtschaftlichen Produktionsprozess und beim Wiederaufbau.

Die Regierung hat erkannt, dass die klassischen Methoden der Justiz angesichts der ungeheuren Ausmaße des Verbrechens an ihre Grenzen stoßen, und besann sich auf die traditionelle Streitschlichtungsmethode. Diese, „Gacaca“ genannt, wurde bis etwa zur Mitte dieses Jahrhunderts praktiziert. „Gacaca“ bedeutet so viel wie „grasbedeckte Lichtung“. Damit ist der Platz gemeint, an dem sich der Ältestenrat traf, um Konflikte zwischen den Angehörigen der lokalen Gemeinschaft zu schlichten.

Im Vordergrund stand dabei nicht die Anwendung ausdifferenzierter Rechtsnormen, sondern die Suche nach Kompromissen, um ein friedliches Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Das System der Gacaca soll nun wiederbelebt werden, um jene abzuurteilen, die am Völkermord beteiligt waren, jedoch nicht zu den Drahtziehern zählten. Letztere müssen sich weiterhin vor den staatlichen Strafgerichten bzw. dem internationalen Tribunal verantworten.

Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf liegt derzeit im Parlament, wo noch intensiv an den Einzelheiten gefeilt wird. Der Grundgedanke ist, dass die Verurteilten in Freiheit gemeinnützige Arbeiten verrichten sollen, anstatt die Strafe in Gefängnissen abzusitzen.

Die neuen Gacaca-Gerichte unterscheiden sich allerdings von der traditionellen Streitbeilegungsmethode: So waren die Gacaca traditionell nicht zur Behandlung von Kapitalverbrechen, sondern zur Regelung relativ geringfügiger Streitigkeiten berufen. Während dem Ältestenrat früher die am meisten respektierten Vertreter der örtlichen Gemeinschaft angehörten, soll nach dem Konzept der Regierung diese Aufgabe von gewählten Laienrichtern wahrgenommen werden. Abgesehen von dem administrativen Aufwand, in Generalversammlungen landesweit 246.000 Laienrichter zu wählen, dürfte es schwierig sein, genügend unbefangene Personen zu finden, die weder in einer Nahebeziehung zu den Tätern stehen, noch zu den Opfern zählen.

Der vielleicht wichtigste Einwand gegen die Einführung der Gacaca im Zusammenhang mit dem Genozid ist ein grundsätzlicher: Die traditionelle Streitbeilegungsmethode kam immer nur innerhalb einer relativ homogenen, jedenfalls von einem gewissen Zusammengehörigkeitsgefühl getragenen Gemeinschaft, zur Anwendung. Sie muss dort versagen, wo die Gesellschaft gespalten und daher dieses „Wir-Bewusstsein“ nicht gegeben ist.

Problematisch ist auch, dass das traditionelle Recht in vielen Punkten den in internationalen Instrumenten verankerten Grundsätzen der Menschenrechte widerspricht. So kritisieren Menschenrechtsorganisationen, aber auch die Europäische Kommission, dass vor dem Gacaca keine Verteidiger zugelassen sind.

Weiters muss geklärt werden, inwieweit die ordentlichen Gerichte an Urteile der Gacaca gebunden sind. Offen ist schließlich noch die Frage des Schadenersatzes für die Opfer bzw. deren Hinterbliebene.

Das Risiko eines Misserfolges ist hoch. Da sich aber keine andere Alternative anbietet, ist das Experiment wohl einen Versuch wert.

Peter Hazdra ist Jurist und Ethnologe und war 1994/95 sowie 1997/98 für die Vereinten Nationen in Ruanda tätig.

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