Der Kampf gegen den Zins

Von Robert Poth · · 2003/10

Die AnhängerInnen der „Freiwirtschaft“ sehen unsere Wirtschaft zwangsläufig auf einen Schuldencrash zusteuern. Solche Entwicklungen sollten durch die Ausschaltung arbeitsloser Einkommen aus Geld- und Bodenbesitz auf Dauer verhindert werden.

Die Kritik am Zins auf Geld verbindet die auf die Werke von Silvio Gesell (1862-1930) zurückgehende Freiwirtschaft mit praktisch allen Weltreligionen. Während christliche Kirchen sich von ihren früheren Zinsverboten verabschiedet haben (ohne ihre kritische Einstellung aufzugeben), hält allein der Islam daran fest, was zur Entwicklung eines eigenen, darauf abgestimmten Islamischen Bankwesens geführt hat. Der Zugang der Freiwirtschaft ist aber weniger ethisch-moralisch als vielmehr vom Ziel getragen, eine auf Dauer stabile Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen. Und das ist aus ihrer Sicht in der heutigen kapitalistischen Marktwirtschaft nur möglich, wenn der Geldzins gegen Null sinkt – die Rolle der Unternehmensgewinne wird als sekundär betrachtet. Als Hauptmittel dazu wird eine Umlaufgebühr auf Bargeld und Sichtguthaben bei Banken (Giralgeld) vorgeschlagen.
Ein Bezugspunkt der Bewegung ist der Tiroler Ort Wörgl, wo es 1932 durch die Einführung eines eigenen, mit einer Umlaufgebühr ausgestatteten Geldes gelang, die völlig daniederliegende Wirtschaft anzukurbeln. Da die „Arbeitswertscheine“ monatlich an Wert verloren, gab man sie umgehend wieder aus und bezahlte sogar Steuern im voraus. Und das funktionierte, bis das Experiment im Jahr darauf mit Hinweis auf das Emissionsmonopol der Österreichischen Nationalbank vom Verwaltungsgerichtshof beendet wurde.

Heute hat sich der Akzent der freiwirtschaftlichen Kritik etwas verschoben. Das Hauptaugenmerk gilt dem Phänomen, dass sich Geldvermögen und Schulden insbesondere in den reichen Ländern scheinbar automatisch aufschaukeln, während die Wachstumsraten der Wirtschaft zu niedrig sind, um die steigenden Zinsansprüche auf längere Sicht zu finanzieren. Ein immer größerer Teil des Wirtschaftsprodukts wird für arbeitslose Einkommen der vermögenden Bevölkerung abgezweigt, die diese Einkommen aber nicht verkonsumiert, sondern neuerlich renditetragend veranlagt. Der resultierende Nachfrageausfall drückt wieder auf die Wachstumsraten. Logischer Endpunkt dieser Entwicklung ist entweder ein systemischer Zusammenbruch oder bekannte Auswege wie die Eliminierung von Schulden und Geldkapital durch Hyperinflation, inszeniert durch die Notenbanken im Auftrag des Staates.
Diese fatale Entwicklung führt die Freiwirtschaft letztlich auf den Geldzins zurück, der heute oft in Analogie zur „Liquiditätspräferenz“ von Keynes erklärt wird (siehe Kasten). Im freiwirtschaftlichen Verständnis ist es die Fähigkeit des Geldes, „hortbar“ zu sein, die den Geldzins hervorbringt – allerdings bloß in Form einer Mindestrendite, unter der es nicht in Umlauf kommt. Daher muss diese Hortbarkeit beseitigt werden, und daher auch die zentrale Rolle der Umlaufgebühr in ihrer kombinierten Geld- und Bodenreform, die Geld zu einem „Freigeld“ oder „neutralem Geld“ im Sinne eines öffentlichen Gutes machen soll. Die folgende Kurzfassung entspricht der Darstellung von Erhard Glötzl (siehe Weblinks S. 33).

Unumgänglich ist die Einführung einer variablen, von der Zentralbank festgelegten Umlaufgebühr auf Bargeld und Giralgeld. Die Höhe der Steuer richtet sich nach ihrem Zweck, nämlich jede Hortung von Geld zu verhindern. Die Geldschöpfungsfähigkeit der Geschäftsbanken wird abgeschafft, um die Kontrolle der Geldmenge durch die Zentralbank und damit Preisstabilität zu ermöglichen. Am Kreditmarkt bleiben die vom Kreditnehmer zu bezahlenden Sollzinsen bestehen. Sie sollten jedoch auf die Bankmarge plus die jeweilige Risikoprämie sinken, während die Zentralbank eine variable Kreditgebühr vom Kreditgeber einhebt, um den Ertrag aus der Kreditvergabe bei Null zu halten. Die Erlöse aus Umlauf- und Kreditgebühr fließen an den Staat.
Damit, so die Idee, würden die Renditen sämtlicher Geldvermögen mit der Zeit gegen Null fallen, und die vor allem kritisierte Selbstvermehrung der Geldvermögen wäre gestoppt. Begleitend wäre aber noch eine Bodenreform erforderlich. Denn sinken die langfristigen Erträge auf Geldvermögen gegen Null, würden Vermögende versuchen, Boden zu erwerben, um ein alternatives arbeitsloses Einkommen zu erzielen, da der Boden aufgrund seiner Nichtvermehrbarkeit stets eine Rendite abwirft. Das triebe die Bodenpreise in die Höhe, mit allen nachteiligen Folgen. Grund und Boden müsste daher prinzipiell in öffentliches Eigentum übergehen, während die BenutzerInnen dafür nutzungsabhängige Pachtzahlungen an den Staat abzuführen hätten.

So weit der Plan. Diagnose und Therapie der Freiwirtschaft zeigen aber einige Schwächen. Zwar ist unbestreitbar, dass hohe Zinsen die Steigerung der Verschuldung und der Geldvermögen in den letzten 20 Jahren mitverursacht haben. Aber diese Zinsen sind nicht identisch mit dem Zins, den die Freiwirtschaft per Umlaufgebühr abschaffen will. Dieser Zins macht nur einen Teil der Kreditkosten aus. Glötzl selbst nennt vier Bestandteile des Kreditzinses: Bankgebühr, Risikoprämie, Inflationsabgeltung und zuletzt den Zins als solchen, die Liquiditätsprämie. Nur die letztere und die Inflationsabgeltung wären zu eliminieren, die übrigen Kosten hätte ein Schuldner weiter zu bezahlen. Was heißt das? Nehmen wir die Überschuldung Argentiniens als Beispiel. Sie war sicher keine Folge des Geldzinses, sondern der hohen Risikoprämien.
Übersehen wird, dass eine „künstliche Verknappung“ von Geld nicht mehr von den GeldvermögensbesitzerInnen selbst inszeniert wird, sondern von den dazu befugten Zentralbanken. Etwa von der US-amerikanischen Notenbank, die nach der Inflationsperiode der 70er Jahre die Realzinsen letztlich weltweit in die Höhe trieb, womit sie über lange Zeit weit höher lagen als die Wachstumsraten der reichen Länder. Mit einer inhärenten Eigenschaft des Geldes wie seiner Hortbarkeit hat das nichts mehr zu tun.
Eine absolute Liquiditätsprämie lässt sich auch nicht wirklich beobachten. Dafür gibt es zumindest einen Grund: Die GeldvermögensbesitzerInnen haben zwar Geld, aber es gibt auch Zentralbanken und Geschäftsbanken. Und die können etwas, was sie nicht können: Geld aus dem Nichts schaffen, das in Konkurrenz zu ihrem Geld treten kann (siehe nebenstehenden Beitrag). Das verändert die Spielregeln. Glötzl etwa beziffert die Liquiditätsprämie vage mit real 2% bis 5% (also abzüglich der Inflationsrate). Aber Banken in der Eurozone verlangen für Unternehmenskredite mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr derzeit im Schnitt nur real 2,86%. Wo bleiben dann Bankgewinn und Risikoprämie? Und dass die Sparzinsen in der Eurozone bei Laufzeiten über zwei Jahren bei real 0,76% liegen, sieht auch nicht nach Zinserpressung durch künstliche Geldverknappung aus.

Freiwirtschaftler weigern sich offenbar, die Kreditschöpfung der Banken als eine Ursache der Vermögens- und Schuldenszuwächse wahrzunehmen. Stattdessen wird dieser Prozess allein auf Zinsen auf bestehende Geldvermögen zurückgeführt. Wäre dem so, hätte die Aktien- und Immobilienspekulation in Japan und in Ost- und Südostasien oder der übersteigerte Wachstumsoptimismus in den USA nie so viele faule Kredite und überschuldete Unternehmen hinterlassen können.
Wenn auch nicht aus diesem Grund, so wäre die Geldschöpfung durch die Banken bei einer freiwirtschaftlichen Reform aber doch ausgeschaltet. Die Überführung von Grund und Boden in öffentliches Eigentum wiederum hätte zwar Vorteile, würde aber ein gewaltiges Potenzial zur Besicherung von Krediten für Realinvestitionen beseitigen. Dies wäre abzuwägen. Aber gerade der Kern der Reform, die Umlaufgebühr, könnte ins Leere laufen. Abgesehen vom immer unbedeutenderen Bargeld repräsentiert die Giralgeldmenge ja großteils gutgeschriebene Kredite oder „Transaktionskassa“ wegen des zeitlichen Auseinanderfallens von Einnahmen und Ausgaben. Es handelt sich also bereits um „umlaufende“ Gelder. Was davon wirklich nicht gebraucht wird, würde dann in die von der Umlaufgebühr befreiten Spareinlagen fließen – und dort genauso wie jetzt „gehortet“ bleiben, solange niemand Geld als (weiter zinstragenden) Kredit nachfragt. Und was passiert mit den „Geldspeichern“ der Vermögenden, den Wertpapier- und Finanzmärkten? Diese Frage scheint die Freiwirtschaft nicht zu beantworten. Damit ist sie allerdings nicht allein.

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