Bauernrechte weiterentwickeln

Von Redaktion · · 2018/Sep-Oct

Eine neue UN-Erklärung könnte einen wichtigen Beitrag zum Menschenrechtsschutz der ländlichen Bevölkerung leisten. Doch einige wichtige Länder bremsen. Ein Bericht von Jan Urhahn.

In vielen Teilen der Welt werden kleinbäuerliche Gemeinden gewaltsam von ihrem Land vertrieben. So zum Beispiel in Nordsumatra, Indonesien, wo die Polizei im November 2016 die Häuser und Getreidefelder von über 100 Familien zerstörte, um dem industriellen Anbau von Palmöl durch die beiden Firmen LNK und PTPN II Platz zu machen.

Einem aktuellen Bericht der UN zufolge sterben 200.000 Menschen jährlich an akuten Pestizidvergiftungen. 99 Prozent dieser Todesfälle ereignen sich in Ländern des globalen Südens. Gründe dafür sind die fehlende Regulierung des Handels und Einsatzes von Pestiziden.

Die Liste an konkreten Beispielen für akute Menschenrechtsverletzungen ließe sich nahezu endlos weiter führen. Denn viele der rund zwei Milliarden Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit sind systematischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Aus diesem Grund hat die internationale Bauernorganisation La Vía Campesina Anfang der 2000er Jahre einen politischen Prozess zur Erarbeitung einer UN-Erklärung zur Stärkung der Rechte von Menschen, die in ländlichen Regionen leben und arbeiten, initiiert. Seit 2012 wird die Erklärung in einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats erarbeitet und geht nun in die politische Zielgerade.

Insbesondere im globalen Süden werden diesen Bevölkerungsgruppen durch die Ausbeutung und Privatisierung natürlicher Ressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut zunehmend ihre Lebensgrundlagen entzogen. MenschenrechtsverteidigerInnen, die sich für ihre Rechte einsetzen, werden kriminalisiert oder sogar ermordet. Alleine in Brasilien wurden aufgrund von Landkonflikten im Jahr 2017 65 Bauern und Bäuerinnen umgebracht.

Menschenrechte nicht statisch. Bisherige Menschenrechtsinstrumente reichen nicht aus, um der sich verschärfenden Situation der ländlichen Bevölkerung entgegenzuwirken und ihre Stellung in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu stärken. Auch völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten oder freiwillige Richtlinien bieten keine Möglichkeit, sich gegen die beschriebenen Rechtsverletzungen zu wehren.

Recht auf Entwicklung

Im Abschlussdokument der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 wurde erstmals das Recht auf Entwicklung als individuelles und unveräußerliches Menschenrecht vereinbart. Die Zustimmung der westlichen Industrieländer wurde von vielen als „Kuhhandel“ kritisiert, da einige Staaten des Südens sie zur Voraussetzung dafür gemacht hatten, sich in Wien zur Universalität der Menschenrechte zu bekennen. Das Recht auf Entwicklung sollte mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit verknüpft werden – wie schon auf der Konferenz der UN für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro betont worden war.

Das Recht auf Entwicklung ist das bedeutendste, aber auch umstrittenste Recht der sogenannten „dritten Generation“ der Menschenrechte. (Als „erste Generation“ werden die politischen Rechte und bürgerlichen Rechte des „Zivilpakts“ bezeichnet, als „zweite Generation“ die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des „Sozialpakts“.)

Bis heute wird in zahlreichen Konferenzen und Arbeitsgruppen mit VertreterInnen der Länder des globalen Nordens und des Südens darum gerungen, das Recht auf (nachhaltige) Entwicklung zu konkretisieren. Nachhaltige Entwicklung hieße in letzter Konsequenz auch eine Umorientierung beim Wirtschaftswachstum, eine Demokratisierung der internationalen Beziehungen, die verstärkte Partizipation der Menschen und ein verändertes Konsumverhalten der Menschen im globalen Norden.

Quelle: Auszug aus einem Beitrag von Brigitte Hamm auf www.wissenschaft-und-frieden.de

Eine UN-Erklärung hat demgegenüber zwei große Vorteile: Erstens bündelt und ergänzt sie alle Rechte des existierenden Menschenrechtskanons, die für die in der Erklärung definierten RechteträgerInnen besonders notwendig sind. Zweitens interpretiert sie bestehendes verbindliches Völkerrecht so, dass die Rechte angemessen auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen ländlichen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind. Die Erklärung muss von den Staaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um Diskriminierungen zukünftig zu verhindern.

Beispiel kollektive Rechte. Zu den spezifischen Lebenssituationen der genannten Bevölkerungsgruppen gehören zum Beispiel kollektive Rechte. Weltweit beziehen viele Menschen ihren Lebensunterhalt aus gemeinschaftlich bewirtschafteten Ländereien, Wäldern und Fischgründen. Die kollektive Form der Verwaltung natürlicher Ressourcen erfolgt oftmals ohne offizielle Anerkennung und daher in Konflikt zu nationalen Rechtsrahmen. Die UN-Erklärung schreibt ländlichen Gemeinden die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu.

Das in der UN-Erklärung formulierte Recht auf Land ist eine der wichtigsten Grundlagen für ein Leben in Würde. Land ist nicht nur als Ackerland zu verstehen, sondern als das gesamte Gebiet, auf dem die RechteträgerInnen der Erklärung wohnen, ihre Wasserquellen haben, arbeiten, Feuerholz finden, sich versammeln etc. Das Recht auf Land ist kein neues Recht. Allerdings stehen für die Lebensweise kleinbäuerlicher Gemeinden bisher eher Nutzungsrechte – oft gemeinschaftlich – im Vordergrund. Das bislang geltende Recht auf Eigentum reicht also nicht aus.

Beispiel Saatgut. Darüber hinaus gewinnt das Recht auf Saatgut im Hinblick auf die jüngsten Fusionen der weltweit größten Saatgutkonzerne an Bedeutung. Saatgut ist als grundlegende Ressource für die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung anerkannt. Weltweit müssen Kleinbauern und -bäuerinnen jedoch erleben, wie Saatgutkonzerne zunehmend Kontrolle über diese Ressource bekommen, obwohl der Internationale Saatgutvertrag (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, ITPGR) Staaten verpflichtet, ihren Zugang zu Saatgut zu erhalten. Ein Menschrechtsinstrument bietet die Möglichkeit, dies einzufordern.

Bei der letzten Verhandlungsrunde der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats im April 2018 in Genf haben die EU und Deutschland versucht, die UN-Erklärung abzuschwächen. Das ist ein Skandal und muss sich ändern. Wer es ernst meint mit Hunger- und Armutsbekämpfung, muss für eine starke UN-Erklärung streiten. Bei der Abstimmung im Menschenrechtsrat, voraussichtlich Ende September 2018 und der folgenden Generalversammlung der UN, wo die Erklärung verabschiedet werden soll, gibt es gleich zwei Mal die Chance dazu.

Jan Urhahn ist Referent für Landwirtschaft und Welternährung beim INKOTA-Netzwerk.

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