Das Übereinkommen über Textilien und Bekleidung („Agreement on Textiles and Clothing“, ATC) ist ein Bestandteil der 1994 abgeschlossenen Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT. Es läuft Ende 2004 aus. Die länder- und produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen sollten im Laufe der zehn vergangenen Jahre schrittweise aufgehoben und der Umfang der verbleibenden Quoten erweitert werden. Diese Teilliberalisierung (Zölle bleiben bestehen) gilt nur für WTO-Mitglieder, also etwa nicht für Russland und Vietnam. Umgekehrt sind praktisch nur die USA, die EU und Kanada betroffen, denn in Japan, Australien, aber auch in der Schweiz existieren keine Einfuhrquoten mehr.
Der durch die Einfuhrquoten bewirkte Preisaufschlag auf Produkte konkurrenzfähiger Hersteller ist oft weit höher als der jeweilige Zollsatz. Ein schrittweiser Wegfall der Quoten hätte daher exportorientierten Textil- und Bekleidungsindustrien in Entwicklungsländern, die bisher durch Zollpräferenzen und/oder Quotenfreiheit begünstigt wurden, einen allmählichen Anpassungsprozess an die neuen Wettbewerbsbedingungen ermöglichen können. Die USA und die EU haben den Sinn der Übergangsperiode jedoch pervertiert, indem sie die Quoten für die wichtigsten Produktkategorien bis zuletzt beibehielten (siehe Tabelle). Damit wird die Konkurrenz für jene schlagartig zunehmen, die bisher durch Quoten geschützt waren. Insofern tragen die USA und die EU auch Verantwortung für die nun drohenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme. Eine Teilschuld ist aber auch den möglichen Verlierern im Süden nicht abzusprechen: Das Ende der Quoten war ebenso bekannt wie der WTO-Beitritt Chinas vorhersehbar. Wer den Aufbau einer nur auf Basis von Einfuhrquoten lebensfähigen Exportindustrie betreibt, handelt bildlich gesprochen wie jemand, der mit einem Auto wissentlich auf einen Abgrund zusteuert, jedoch nicht bremst, sondern aufs Gaspedal steigt.