Der neu geschaffene Menschenrechtsrat der UNO hat am 19. Juni in Genf eine erste zweiwöchige Sitzungsperiode begonnen. Am 9. Mai waren von der Generalversammlung die 47 Mitgliedsländer des Rats gewählt worden. Schon im Vorfeld der Wahl war kritisiert worden, dass durch dieses Prozedere Länder in den Rat kommen können, die sich schwere Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen. Tatsächlich sind nun Staaten wie Kolumbien, Tunesien, China etc. in dem Gremium. Für ihren Rauswurf aus dem Rat müssten zwei Drittel der Ratsmitglieder stimmen.
Neben Verfahrensfragen stehen in dieser ersten Tagung auch zwei Konventionsentwürfe zur Debatte – einer über das Verschwindenlassen von Personen und einer über die Rechte indigener Völker. Ersterer dürfte diesmal schon angenommen werden, bei den Rechten indigener Völker haben einige Staaten, z.B. Kanada, Vorbehalte angemeldet.