Der 11. September hat’s in sich: An diesem Tag des Jahres 2003 trat das so genannte Biosafety-Protokoll in Kraft, das im Jänner 2000 auf einer Konferenz im kolumbianischen Cartagena verabschiedet worden war. Ermöglicht wurde dieser Schritt durch den kleinen pazifischen Inselstaat Palau, der als fünfzigste Nation das Abkommen ratifizierte. Die USA haben natürlich nicht unterzeichnet.
Das Biosafety-Protokoll setzt völkerrechtliche Maßstäbe für Schutzbemühungen im Bereich der Biotechnologie; u.a. Mindeststandards für staatliche Genehmigungsverfahren und das so genannte Vorsorgeprinzip. Das heißt, ein Staat kann die Einfuhr von genveränderten Lebensmitteln verbieten, wenn deren Gefahrlosigkeit nicht hinlänglich bewiesen ist. Und es liegt an den Exporteuren, diese zu beweisen.