
Schweiz/Kolumbien
Das Schweizer Bundesgericht hat eine Klage gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung des Kolumbianers Luciano Romero Molina abgewiesen. Der bei der Nestlé-Tochter Cicolac beschäftigte Gewerkschafter war 2005 im Nordosten Kolumbiens verschleppt und ermordet worden. Nur wenige Tage später hätte Romero vor einem internationalen Tribunal gegen Nestlé aussagen sollen.
2012 klagte Romeros Witwe den Konzern und fünf Manager wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Trotz mehrfacher Morddrohungen habe der Arbeitgeber nichts zum Schutz Romeros unternommen. Erschwert wurden die Vorwürfe durch Aussagen eines wegen des Mordes verurteilten Paramilitärs vor einem kolumbianischen Gericht. Dieser hatte ausgesagt, mit anderen von Cicolac und weiteren Firmen für den Mord bezahlt worden zu sein. Nestlé wies alle Vorwürfe stets von sich. Die Entscheidung des Bundesgerichts bestätigt das Urteil eines Kantonsgerichts vom vergangenen Dezember.