Industrie- und Gewerbeabfall: Produktionsabfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, ausgenommen Siedlungsabfälle.
Siedlungsabfall: Abfälle aus Haushaltungen sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushaltungen ähnlich sind.
Der Begriff ist in der Deponierichtlinie von großer Bedeutung. Er wird im Zusammenhang mit der Formulierung von Reduktionszielen für biologisch abbaubare Abfälle und in der Bestimmung der für verschiedene Deponieklassen zuzulassenden Abfälle verwendet.
Gemischte Siedlungsabfälle: Jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, der weder Altstoffen, biogenen Siedlungsabfällen, sperrigen Siedlungsabfällen noch dem Straßenkehricht zuzuordnen ist.
Hausmüll: In Haushalten anfallende Altstoffe samt biogener Abfälle und Restmüll.
Altstoffe (auch Wertstoffe): Jene Stoffe, die einer Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung zugeführt werden können. Papier und Karton, Weiß- und Buntglas, Metalle, Textilien und bestimmte Kunststoffe.
Biomüll: Kompostierbare Abfälle von der Bananenschale bis zum Blumenstrauß, die in Küchen, Buffets, Gärten oder Grünanlagen anfallen.
Restmüll (auch Systemmüll): jener Müll, der übrig bleibt, nachdem die verschiedenen Altstoffe, aber auch Problemstoffe durch die getrennte Sammlung erfasst wurden.
Sperrmüll: Jener Abfall, der wegen seiner Größe nicht in die Behälter der Restmüllsammlung entsorgt werden kann. Möbelstücke, Matratzen und sperrige Kunststoff- und Metallteile.
Problemstoffe: Jene gefährlichen Abfälle, die in Haushalten anfallen. Batterien, Chemikalien und Farbreste, Lacke, Altöl, Medikamente, Klebstoffe, Holz- und Pflanzenschutzmittel. Sie sind getrennt zu sammeln.
Gefährliche Abfälle: Jene Abfälle, die gemäß einer Verordnung nach Abfallwirtschaftsgesetz als gefährlich festgelegt sind, weiters jene Abfälle, die mit gefährlichen Abfällen in relevantem Maße kontaminiert oder vermischt sind.