Leser*innenbrief
Zum Dossier Kulturgut Sprache in der Südwind-Magazin-Ausgabe 9-10/2021 hat uns eine aufmerksame, kundige Leserin folgende Ergänzung geschickt:
An allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) kann Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) laut Lehrplan als 1. oder 2. lebende Fremdsprache geführt werden. An Handelsakademien (HAK) kann als 2. lebende Fremdsprache grundsätzlich jede Sprache angeboten werden. Im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” kann an beiden Schularten auch die Matura abgelegt werden. Leider sind die bürokratischen Hürden für Schulen doch recht hoch, so dass diese Möglichkeit sehr selten gewählt wird.
Quellen:
Für die AHS (Unterstufe und Oberstufe)
bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/lp/lp_ahs.html
Für die HAK
ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008944
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