Tödliches Geschäft

Von Meike Kloiber · · 2008/07

Bei der internationalen Konferenz gegen Streubomben haben u.a. die Rüstungsgiganten USA, Russland und China das Verbotsabkommen nicht unterzeichnet.

Streubomben sind keine Minen im eigentlichen Sinne – und wirken doch wie solche. Ihnen widmete sich eine internationale Konferenz, die vom 19. bis 30. Mai in Dublin stattfand. 200 regierungsunabhängige Organisationen aus siebzig Staaten engagieren sich in der Internationalen Kampagne gegen Streubomben (Cluster Munition Coalition) für ein komplettes Minenverbot. Einsatz, Besitz, Herstellung und Lagerung aller Streubombentypen zu verbieten, ist auch das Ziel des von Norwegen initiierten „Oslo-Prozesses“, bei dem nach Konferenzen in Peru, Wien und Wellington nun in Dublin der Durchbruch erzielt wurde. Mehr als hundert Staaten einigten sich auf einen Vertragsentwurf zur Ächtung von Streumunition und stimmten zu, ihre Bestände bis 2015 abzubauen.
Streubomben werden von Flugzeugen abgeworfen oder von Raketenwerfern verschossen. Sie bestehen aus tausenden kleinen Bomben, die über große Flächen verstreut werden. Der ungerichtete Abschuss, besonders in stadtnahen Gebieten, trifft auch die Zivilbevölkerung. Und explodieren die Submunitionen beim Aufprall auf dem Boden nicht, bleiben sie als Blindgänger liegen – und wirken wie Minen. Dieser so genannte Blindgängeranteil von Streubomben ist militärisch durchaus gewollt, um Unsicherheit zu verbreiten. Beim Typ M77 kann man mit einer Blindgängerquote von bis zu vierzig Prozent rechnen. Elf Millionen Streubomben haben die Alliierten 1991 über dem Irak abgeworfen – etwa drei Millionen sind als Blindgänger liegen geblieben.

Österreich verabschiedete, dem Beispiel Belgiens folgend, schon im Herbst 2007 ein Gesetz, das Streubomben verbietet, und treibt den „Oslo-Prozess“ mit voran. Deutschland, Frankreich und England hingegen versuchten in Dublin, den Verbotsentwurf aufzuweichen. Sie sicherten ab, dass bei gemeinsamen militärischen Operationen mit Nicht-Vertragsstaaten, wie den USA, Russland, China, Indien, Israel und Pakistan, eine absichtsvolle Unterstützung von Streumunitionseinsätzen erlaubt ist. Auch die Lagerung von Streumunition anderer Staaten, die das Verbot nicht unterzeichnen, auf dem Gebiet von Unterzeichnerstaaten wird in dem Entwurf ermöglicht.
Die Länder der Rüstungsproduzenten verhandelten außerdem hartnäckig darüber, welche Waffenarten als Streumunition zu definieren seien und somit unter das geplante Verbot fallen. Sie setzten durch, so genannte intelligente Streumunition weiter nutzen zu dürfen. So zählt die deutsche Bundesregierung mit Suchköpfen ausgestattete Bomben nicht als Streumunition, sondern bezeichnet sie als „Punkt-Ziel-Waffen“. Eva Maria Fischer von Handicap International: „Wir sind sehr skeptisch aufgrund von früheren Erfahrungen mit technischen Lösungen, ob diese Waffen bei ihrem Einsatz wirklich keine humanitären Probleme darstellen.“

Meike Kloiber ist Ingenieurin und Journalistin und lebt in Hannover. Sie arbeitet sozialkritisch zu den Schwerpunkten Entwicklungspolitik und Reisen.

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