Kulturerbe Volksmedizin 1
Teemischungen, Salben und Öle können in den Regalen österreichischer Apotheken bleiben. Zur Erinnerung: Aufgrund einer Gesetzesnovelle sollten traditionelle pflanzliche Heilmittel den Status als „Arzneimittel“ verlieren. Zugelassen wären ab 2011 nur mehr solche, die nach pharmazeutischen Kriterien registriert sind. Alle anderen würden in den Bereich Kosmetik, Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel mit anderer Qualitätssicherung abwandern. Die Hürden für die Registrierung sind aber gerade für kleine Firmen, die volksheilkundliche Produkte herstellen, zu hoch (siehe SWM 4/07 S. 30-31).
Auf Vorschlag einer ExpertInnen-Arbeitsgruppe sollen nun traditionelle Heilmittel – wie z. B. Ringelblumensalbe oder Thymiantee – identifiziert und im österreichischen Arzneibuch dokumentiert werden. Denn für alle Produkte, die dort aufscheinen, ist die Zulassung trotz der neuen EU-Richtlinie leichter.
Initiiert wurde der Arbeitskreis von der österreichischen UNESCO-Kommission, die sich für den Erhalt traditionellen Heilwissens als immaterielles Kulturerbe einsetzt.