Otto Tausig ist nicht Karl-Heinz Grasser. In Österreich sind alle Menschen vor dem Gesetz und dem Finanzamt gleich, manche aber sind gleicher. Burgschauspieler Otto Tausig muss im Gegensatz zum Finanzminister für gespendete Honorare Steuern zahlen, dies teilte das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Wiener Gemeindebezirk dem Schauspieler Mitte September mit.
Im Zuge der Homepage-Affäre hat der Finanzminister behauptet, für Vortragshonorare nicht steuerpflichtig zu sein, da er diese sofort an Bedürftige habe weiterleiten lassen. Tausig jedoch ist laut Finanzamt für jene Honorare, die er von seinen Auftraggebern sofort an Wohlfahrtseinrichtungen weiterleiten hat lassen, voll steuerpflichtig.
Auf die Frage von Christoph Matznetter, SPÖ-Finanzsprecher und Tausigs Steuerberater, warum Tausig bei derselben Vorgangsweise, die nach eigenen Angaben auch Grasser gewählt hatte, Steuern bezahlen müsse, der Minister jedoch nicht, wollte das Finanzamt nicht eingehen: „Der von Ihnen angeführte Steuerfall fällt nicht in die Zuständigkeit dieses Finanzamts“.