Das Klima für Flüchtlinge ist in Europa in den letzten Jahren zunehmend rauer geworden. Gaben die ersten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der europäischen Asyl-Systeme noch durchaus Anlass, auf Verbesserungen auch im nationalen Kontext zu hoffen, brachten die letzten zwei Jahre eine scharfe Trendwende. Auch Österreich will nun den Asylbereich gesetzlich neu ordnen.
Die am Beginn der 90er Jahre von Deutschland und Österreich eingeschlagene Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen mittels so genannter sicherer Drittstaaten gehört mittlerweile zum europäischen Common Sense. Länder wie beispielsweise Großbritannien gehen nun noch einen Schritt weiter und verfechten das Konzept der Regionalisierung der Flüchtlingspolitik, das Asylsuchende aus Europa gänzlich verbannen und sie in Lager in der Herkunftsregion abschieben will.
Das 50-jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention wurde Ende 2001 zum Anlass genommen, die Bedeutung und den Stellenwert dieses von 189 Staaten unterzeichneten Völkerrechts ausführlich zu diskutieren. In den letzten Jahren geriet der Flüchtlingsschutz in den industrialisierten Staaten zunehmend unter Druck; die Asylsysteme dieser Länder wurden immer restriktiver gestaltet.
UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers appellierte in seiner Eröffnungsrede im Dezember 2001 an die Vertreter der Staaten, Angst und Misstrauen gegen Flüchtlinge und Asylsuchende zu überwinden. Die Ausgangslage bei diesem Diskussionsprozess war allerdings alles andere als rosig. Unter der österreichischen EU-Präsidentschaft hatte der damalige Sektionschef im Innenministerium, Manfred Matzka, bereits laut darüber nachgedacht, die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Flüchtlingsschutzes der Genfer Konvention überhaupt über Bord zu werfen und durch politische Lösungen zu ersetzen, etwa die Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Flüchtlingen.
Die Konvention verbietet aber den Staaten, Flüchtlinge in ein Gebiet auszuweisen, in dem ihnen Gefahr droht, und sie dürfen Flüchtlingsgruppen nicht unterschiedlich behandeln.
Weltweit gibt es nach Schätzungen des UN-Hochkommissariats für die Flüchtlinge (UNHCR) rund 12 Millionen Flüchtlinge. Davon erreicht nur ein kleiner Teil Europa. Die Industriestaaten beklagen sich zwar über eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden, 72 Prozent aller Flüchtlinge weltweit erhielten jedoch im letzten Jahrzehnt Asyl in armen Ländern.
In den EU-Staaten wurden im Jahr 2002 381.000 Asylanträge gestellt, in Europa knapp 450.000. Die geographische Verteilung der Flüchtlinge hat sich indes verändert. Asien hat seit Mitte der neunziger Jahre nicht nur einen größeren Anteil der Flüchtlinge hervorgebracht, sondern auch aufgenommen. Österreich lag bei den Aufnahmeländern der EU zuletzt immer im Spitzenfeld. Im Vorjahr wurde in Österreich der höchste Anteil mit 4,6 AsylwerberInnen pro 1.000 EinwohnerInnen verzeichnet.
Seit dem Jahr 2001 gehören in der EU neben den Irakern die Afghanen zu den größten Flüchtlingsgruppen. Weit größer als die Anzahl der Flüchtlinge, die um Schutz in anderen Ländern ansuchen, ist jedoch die Zahl der Binnenvertriebenen. Schätzungen zufolge gibt es aufgrund von innerstaatlichen Konflikten weltweit 25 Millionen Flüchtlinge im eigenen Land. Auch sie sind oft gänzlich auf internationale Hilfe angewiesen.
Ende April hat Österreichs Innenminister Ernst Strasser den Gesetzesentwurf zu einem neuen Asylgesetz vorgelegt. Mit diesem soll der Zugang zu einem Asylverfahren drastisch eingeschränkt werden. Ein zentraler Punkt der Asylnovelle ist die rasche Zurückschiebung von Flüchtlingen in andere Staaten, die für die Prüfung eines Asylantrags als zuständig betrachtet werden. Künftig werden Asylsuchende aus dem zehn Kilometer breiten Grenzkontrollbereich sofort und ohne Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, in das jeweilige Einreiseland zurückgeschoben.
Durch Listen sicherer Drittstaaten soll die bisher vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), der Berufungsinstanz in Asylangelegenheiten, erfolgte Prüfung der tatsächlichen „Sicherheit“ entfallen. Alle künftigen EU-Mitgliedsländer sollen automatisch als sichere Drittländer gelten. Das bedeutet, dass von Österreich in die östlichen Nachbarstaaten zurückgeschobene Flüchtlinge dann dort ein Asylverfahren erhalten. Diese „sicheren Drittstaaten“ können nun ihrerseits Drittstaats-Klauseln anwenden und Asylsuchende in Transitländer weiterschieben. War bisher einer solchen Kettenabschiebung ein Riegel vorgeschoben, so sollen dem nun keine hinderlichen menschenrechtlichen Bedenken mehr im Wege stehen.
AsylwerberInnen werden aber auch innerhalb der EU-Staaten hin und her geschoben. Bezeichnenderweise war das 1997 in Kraft getretene Dubliner Übereinkommen das erste EU-weit geltende Recht im Asylbereich, das ausschließlich die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrages regelt. Damit wollte man durchsetzen, dass ein Asylwerber nur in einem Mitgliedsstaat der EU Asyl beantragen kann. Die bislang bestehenden Unterschiede in der Versorgungs- und Anerkennungspraxis der Staaten sollen hingegen erst bis 2004 harmonisiert werden. Eine Einigung über die zentrale Erfassung von Fingerabdrücken aller AsylwerberInnen, um die Anwendung des Dubliner Übereinkommens zu erleichtern, wurde vergangenes Jahr erzielt. Nach dem In-Kraft-Treten von „Eurodac“ – die Europäische Datenbank von Fingerabdrücken – im Jänner 2003 wird es für Flüchtlinge kaum mehr möglich sein, sich innerhalb der EU ein Land auszuwählen, wenn sie bereits in einem anderen Land registriert wurden.
Das Herzstück der Asylnovelle ist die Beschleunigung der Verfahren. Dazu sollen alle AsylwerberInnen innerhalb von maximal 72 Stunden in einer Erstaufnahmestelle – Traiskirchen und wahrscheinlich noch ein zweiter Standort – registriert und befragt werden. Im ablehnenden Fall erfolgt sofort die Ausweisung oder Überstellung in einen anderen Staat. Eine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Um diesem restriktiven Zulässigkeitsverfahren den Verdacht von Rechtswidrigkeit zu nehmen, soll jede/r Asylwerber/in bei diesem Zulassungsverfahren den Anspruch auf Rechtsberatung haben.
Das Innenministerium rechnet damit, dass in dieser ersten Phase 30 Prozent der Anträge abgelehnt werden. Ablehnungsgründe sind die Einreise aus einem „sicheren Drittstaat“, bewusste Vortäuschung der Identität (z.B. durch falsche Dokumente oder Angaben) oder keine ausreichenden Schutzgründe. Wird der Antrag als zulässig beurteilt, erhält der Flüchtling eine Aufenthaltsberechtigungskarte und wird in ein Betreuungsquartier verlegt.
Die Rückkehrberatung, mit der im Herbst die Privatfirma European Homecare beauftragt wurde, wird künftig wohl im größeren Stil angeboten werden, und zwar gleich nach Stellung eines Asylantrags. RechtsberaterInnen sollen zur abschließenden Rückkehr-Besprechung in der Erstaufnahmestelle mitwirken.
Dieser neuen Einrichtung der RechtsberaterInnen kommt eine undankbare Aufgabe zu. Sie sollen die Unzulässigkeit des Antrags mit den Flüchtlingen besprechen und haben vor der endgültigen Entscheidung bei der zweiten Einvernahme anwesend zu sein. Der Gesetzesentwurf sichert ihnen jedenfalls Einsicht in die Akten zu; an weitergehende Rechte wurde nicht gedacht.
Da der Innenminister die RechtsberaterInnen bestimmt, kann die Unabhängigkeit allein durch die Auswahl bereits eingeschränkt sein. Sie sollen allerdings ein Jus-Studium abgeschlossen haben oder eine fünfjährige hauptamtliche Beratungspraxis im Asylrecht nachweisen können – ein Anforderungsprofil, das man sich für die ReferentInnen des Bundesasylamts dringend wünschen würde.
Der UBAS hat in seinem letzten Jahresbericht kritisiert, dass die Asylverfahren wegen der fehlenden Ermittlungen des Bundesasylamtes häufig völlig neu begonnen werden müssen. In rund 23 Prozent hat der UBAS einer Berufung stattgegeben. Angesichts dieser massiven und schnellen Möglichkeit der Rückweisung von Asylanträgen fallen die Verbesserungen, wie beispielsweise die Familienverfahren, kaum ins Gewicht. Wenn das österreichische Beispiel Schule macht, wird Europa bald ganz flüchtlingsfrei.
www.asyl.at
Die Autorin ist seit 1992 für Bildung, Dokumentation und Koordination bei der Asylkoordination Österreich zuständig und auch als Obfrau dieses Vereins tätig (Web: www.asyl.at).