Wenn Menschenrechte verletzt werden, trägt die letzte Verantwortung immer ein Staat, schreibt der Rechtsexperte Roger Alford von der Notre Dame Law School in den USA. Staaten sind jedoch gegen Klagen aus dem Ausland weitgehend immun; nur bei extrem schweren Verbrechen können die politisch Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor Sondertribunalen (z.B. für Jugoslawien oder Ruanda) landen.
Den Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte ist im globalen Süden oft die arme Landbevölkerung ausgesetzt, in vielen Fällen sind es indigene Gemeinschaften. Im Rahmen staatlich genehmigter Entwicklungsprojekte werden von zum Teil rücksichtslos agierenden Konzernen Menschen vertrieben, Wälder abgeholzt, Bodenschätze ohne Schonung der Umwelt brachial ausgebeutet und Gewässer vergiftet.
In einer Art juristischem „Stellvertreterkrieg“ – so bezeichnet es Alford – ist es spezialisierten NGOs in etlichen Fällen gelungen, mit Zivilklagen und der Mobilisierung der Öffentlichkeit für die Betroffenen ein Ende der Übergriffe und hohe Entschädigungen zu erreichen.
Neben dem klassischen Einsatz für individuelle Opfer sind diese Verfahren zu einem wesentlichen Teil der „Human Rights Litigation“, der Prozessführung für die Menschenrechte, geworden. (Nicht verwechseln sollte man diesen Begriff mit „Litigation PR“, der fragwürdigen Methode von Rechtsanwälten, Lobbying für ihre Mandanten zu betreiben.)
Konzerne zu klagen und zu einer ethischen Unternehmensführung zu bewegen ist langwierig und teuer. Oft ohne Honorar arbeitenden AnwältInnen der NGOs stehen ganze Armeen hochbezahlter JuristInnen der Unternehmensseite gegenüber. Mit allen Mitteln versuchen außerdem viele Konzerne, sich nationalen Rechtsprechungen zu entziehen.
Die Macht des Gesetzes ist aber nicht zu unterschätzen, das wissen auch die Konzernchefs selbst. So hat etwa der oft kritisierte Nestlé-Konzern laut aktuellen Schweizer Medienberichten für kommende Rechtsstreitigkeiten Rückstellungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro gebildet, einen guten Teil davon für „arbeits- und zivilrechtliche Streitigkeiten in Lateinamerika“.
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