Krieg, Verfolgung, fehlende Perspektiven: Seit dem Zweiten Weltkrieg waren nicht mehr so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Vor allem in den reicheren Ländern sind Abschottung und Abwehr die einzigen Antworten auf eine Krise, die sich immer mehr zuspitzt.
Der junge Mann sieht etwas verloren aus dem Fenster des Wiener Kaffeehauses, in dem wir uns getroffen haben. Soeben hat er mir seine Fluchtgeschichte erzählt. Sechs Monate war er unterwegs, in Lastwägen und Bussen, zu Fuß und mit einem Schlauchboot, über Berge und übers Meer. Immer wieder musste er warten, arbeiten, um sich das Geld für die nächste Etappe zu verdienen, Geld für eine Unterkunft und eine warme Mahlzeit, Geld für Tickets und für die Fluchthelfer, die „Schlepper“. Ohne sie wäre es nicht gegangen, meint er, sie haben ihm und seinen Fluchtgenossen sichere Wege gewiesen, Kontakte vermittelt, sie manchmal beherbergt und verköstigt. Wird man erwischt, so wie er und seine Freunde auf dem Meer zwischen der Türkei und Griechenland, wird man von Grenzschützern zurück geschickt. Sie nehmen dir die Ruder weg, manchmal auch das letzte Geld.
Globale Flüchtlingskrise: Jüngst vermeldete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, dass Ende 2013 erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg weltweit über 50 Millionen Asylsuchende und Binnenvertriebene registriert worden waren. Valide neue Zahlen werden erst in der Jahresmitte erwartet, ein neuer Anstieg ist jedoch absehbar: Im Laufe des vergangenen Jahres wuchs allein die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien von 2,3 auf 3,7 Millionen.
Bilder von aus Syrien geflohenen Menschen – zuletzt in den tief verschneiten Camps – sind es, die derzeit die globale Flüchtlingskrise medial repräsentieren. Andere Krisenregionen und damit verbundene Fluchtbewegungen geraten nur selten ins Blickfeld der internationalen Presse. Nach mehr als 30 Jahren Krieg und Bürgerkrieg gibt es über 2,5 Millionen Flüchtlinge aus Afghanistan, die hauptsächlich in den Nachbarländern Iran und Pakistan Zuflucht gefunden haben. Ähnlich hartnäckig begleiten Konflikt und Vertreibung die Menschen aus Somalia. Auch aus diesem gescheiterten und in mehrere international nicht anerkannte Entitäten zerfallenen Staat flüchten laufend Menschen oder leben seit Jahren in Auffanglagern in Nachbarländern wie Kenia und Äthiopien.
Dass so genannte Entwicklungsländer die Hauptlast der Flüchtenden tragen, dass sie die improvisierten Flüchtlingslager oft nicht wie geplant nach kurzer Zeit wieder abbauen können, all das wird in den reichen Ländern kaum thematisiert. Im Gegenteil: Politik und Medien vermitteln mit Begriffen wie „Flüchtlingswelle“ und „-strom“ der Bevölkerung das Gefühl, einer Naturkatastrophe ausgesetzt zu sein.
An den EU-Außengrenzen wurden Mauern und Zäune hochgezogen, an denen internationale Grenzschutztruppen unter dem Kommando der 2005 gegründeten EU-Grenzschutzagentur Frontex stehen. Die Agentur-Website zeigt die GrenzschützerInnen im Einsatz: im Geländewagen, hoch zu Ross, auf schnittigen Motorbooten. Knapp 98 Millionen Euro betrug ihr Budget 2014. Die Mission: EU-Mitgliedsländer, aber auch Transitländer, zum Beispiel in Nord- und Westafrika, bei der Abwehr von „illegalen MigrantInnen“ zu unterstützen, Abwehrmaßnahmen zu koordinieren, aber auch Massenabschiebungen aus EU-Staaten zu planen und durchzuführen.
Mit jeder neuen Frontex-Operation – sie tragen klingende Namen aus der griechischen Mythologie wie Poseidon oder Hera – steigen die Preise der Schlepper, steigt das Risiko für die Flüchtlinge und MigrantInnen, die auf immer gefährlichere Routen ausweichen müssen. An die 10.000 US-Dollar bezahlen syrische Flüchtlinge heute für die Überfahrt von Ägypten nach Italien. Dafür bekommen sie einen Platz in einem ausrangierten Trawler, vielleicht eine Schwimmweste und ein paar Flaschen Wasser. Wie lange die Überfahrt dauert, wo genau sie ankommen, darauf haben sie keinen Einfluss. Sie müssen froh sein, wenn sie überhaupt ankommen.
„Unser Meer“: Nach dem bisher katastrophalsten Schiffsunglück vor der italienischen Insel Lampedusa Anfang Oktober 2013 mit über 360 Toten war viel von neuen Ansätzen in der europäischen Flüchtlingspolitik die Rede. Letztlich reagierte nur Italien, mit der Operation „Mare Nostrum“, für die das Land 9,3 Millionen Euro ausgab. Bis Oktober 2014 wurden mehr als 100.000 Menschen im Mittelmeer von der italienischen Marine und Küstenwache gerettet. Die mit 31. Oktober ausgelaufene Aktion wurde von einer neuen Frontex-Operation mit dem Namen „Triton“ abgelöst. Weniger als drei Millionen Euro ist diese der EU wert. Gerettet wird nur noch in EU-Gewässern, außerhalb gilt „business as usual“, also Abschottung, in Kombination mit der Hoffnung, dass sich das Problem von selbst löst.
Nachhaltige Konzepte für eine europäische Antwort auf die Millionen Flüchtlinge in Nordafrika und im Mittleren Osten – in unmittelbarer Nachbarschaft der EU – blieben die zuständigen InnenministerInnen bisher schuldig. Die Ernennung von Dimitris Avramopoulos zum EU-Kommissar für Justiz und Inneres im vergangenen November verheißt auch keinen Kurswechsel, der frühere griechische Verteidigungsminister galt bisher als Hardliner.
Angesichts der globalen Flüchtlingskrise stellt sich wiederholt die Frage, ob mit den rechtlichen und institutionellen Instrumentarien der internationalen Gemeinschaft das Auslangen gefunden werden kann. Die Industriestaaten sind immer weniger bereit, ausreichende finanzielle Beiträge zu leisten. So beziffert UNHCR die nötigen Mittel für die Unterstützung der syrischen Flüchtlinge mit 3,7 Mrd. US-Dollar. Zusagen gibt es zurzeit für gerade die Hälfte davon.
Ähnlich schlecht sieht es mit der Bereitschaft aus, im Rahmen vom so genannten „Resettlement“ besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus den riesigen Flüchtlingslagern rund um die Konfliktherde aufzunehmen, da eine Rückkehr in absehbarer Zeit unmöglich scheint. UNHCR spricht von insgesamt 958.000 Personen, auf die dies zutrifft. Davon sind über 400.000 in Zusammenhang mit den Konflikten im Mittleren Osten und Nordafrika geflohen. 2013 konnten lediglich 93.226 Personen in solche Resettlement-Programme vermittelt werden.
Zwar sind jene Stimmen in den Industrieländern leiser geworden, die wie der frühere britische Innen- und Außenminister Jack Straw offen die Abschaffung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) fordern. De facto setzen aber die EU-Staaten genauso wie die USA oder Australien mit ihrer Abschottungspolitik und ihren Grenzschutzmaßnahmen die GFK außer Kraft: Den Flüchtlingen wird keine Möglichkeit gegeben, einen Asylantrag zu stellen, weil sie an den Grenzen zurückgewiesen werden.
Genfer Flüchtlingskonvention
Artikel 1 der GFK definiert Flüchtlinge als Personen, die sich „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes“ aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Solche Personen müssen von den Unterzeichnerstaaten der GFK unter Schutz gestellt werden, es wird ihnen Asyl gewährt. Dafür müssen es Flüchtlinge aber erst einmal schaffen, in ein sicheres Land einzureisen und einen Asylantrag zu stellen.
Argumentiert werden diese Einschränkungen mit dem Phänomen der „illegalen Migration“, auch gerne verwendet werden die Begriffe „Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge“. UNHCR spricht von „mixed flows“, also einer Vermischung von Flüchtlingen und MigrantInnen an den Außengrenzen der Industrieländer. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Migration und Flucht oft schwierig: Soziale Desintegration in Folge von kriegerischen Auseinandersetzungen, fehlende Gesundheitsversorgung, Korruption und Klimawandel sind Fluchtursachen, die vielleicht nicht von der GFK abgedeckt sind, aber für die Betroffenen Grund genug, woanders Schutz und Sicherheit zu suchen.
Vor ein paar Jahren, Ende Dezember, es war kalt und in den Straßen hingen bunte Lichterketten, ist mein Gesprächspartner am damaligen Wiener Südbahnhof angekommen. Die Polizei wollte ihm nicht helfen, schließlich hat ihm ein Mann aus Pakistan den Weg nach Traiskirchen ins „Erstaufnahmezentrum“ gewiesen.
Dort wird festgestellt, ob Österreich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Grundlage dafür ist ein europäisches Gesetz, das so genannte Dublin III Abkommen. Vereinfacht gesagt ist jenes Land zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betreten hat. Erst, wenn die österreichische Zuständigkeit belegt ist – wenn die Behörden also nicht das Gegenteil beweisen können – beginnt das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, kurz: Asylverfahren.
Mein afghanischer Bekannter konnte die Behörden nicht von seiner „berechtigten Furcht vor Verfolgung“ überzeugen, allerdings wurde ihm als Angehörigem einer religiösen und ethnischen Minderheit eine allgemeine Gefährdung geglaubt. Er darf nicht zurückgeschoben werden und erhielt den Status eines subsidiär Schutzberechtigten. Seither lebt er in Österreich, muss seinen Status alle zwei Jahre bestätigen lassen und versucht, den Ansprüchen des österreichischen Staates, seiner zurückgebliebenen Familie und seinem Wunsch, ein gutes Leben zu führen, zu genügen.
Herbert Langthaler ist Sozialanthropologe, Vorstandsmitglied der Asylkoordination Österreich und Chefredakteur von „Asyl aktuell“.Argumentiert werden diese Einschränkungen mit dem Phänomen der „illegalen Migration“, auch gerne verwendet werden die Begriffe „Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge“. UNHCR spricht von „mixed flows“, also einer Vermischung von Flüchtlingen und MigrantInnen an den Außengrenzen der Industrieländer. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Migration und Flucht oft schwierig: Soziale Desintegration in Folge von kriegerischen Auseinandersetzungen, fehlende Gesundheitsversorgung, Korruption und Klimawandel sind Fluchtursachen, die vielleicht nicht von der GFK abgedeckt sind, aber für die Betroffenen Grund genug, woanders Schutz und Sicherheit zu suchen.
Vor ein paar Jahren, Ende Dezember, es war kalt und in den Straßen hingen bunte Lichterketten, ist mein Gesprächspartner am damaligen Wiener Südbahnhof angekommen. Die Polizei wollte ihm nicht helfen, schließlich hat ihm ein Mann aus Pakistan den Weg nach Traiskirchen ins „Erstaufnahmezentrum“ gewiesen.
Dort wird festgestellt, ob Österreich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Grundlage dafür ist ein europäisches Gesetz, das so genannte Dublin III Abkommen. Vereinfacht gesagt ist jenes Land zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betreten hat. Erst, wenn die österreichische Zuständigkeit belegt ist – wenn die Behörden also nicht das Gegenteil beweisen können – beginnt das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, kurz: Asylverfahren.
Mein afghanischer Bekannter konnte die Behörden nicht von seiner „berechtigten Furcht vor Verfolgung“ überzeugen, allerdings wurde ihm als Angehörigem einer religiösen und ethnischen Minderheit eine allgemeine Gefährdung geglaubt. Er darf nicht zurückgeschoben werden und erhielt den Status eines subsidiär Schutzberechtigten. Seither lebt er in Österreich, muss seinen Status alle zwei Jahre bestätigen lassen und versucht, den Ansprüchen des österreichischen Staates, seiner zurückgebliebenen Familie und seinem Wunsch, ein gutes Leben zu führen, zu genügen.
Herbert Langthaler ist Sozialanthropologe, Vorstandsmitglied der Asylkoordination Österreich und Chefredakteur von „Asyl aktuell“.
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