Zwei Schritte nach vorn, einer zurück

Von Caroline Ausserer · · 2014/02

In vielen Ländern werden Menschenrechtsverletzungen an Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und Inter-Menschen (LSBTI) zunehmend wahrgenommen. Die neue Sichtbarkeit führt aber auch zu Gegenwind.

Schauplatz Russland: Während bei den XXII. Olympischen Winterspielen in Sotschi die Sportlerinnen und Sportler Medaillen nachjagen, müssen Menschenrechtsorganisationen weiter für die Rechte von Homosexuellen kämpfen. Denn die Entwicklung im Staat von Präsident Vladimir Putin sei „besonders beunruhigend“, so die International Lesbian, Gay, Bisexual and Intersex Association (ILGA) in einem Bericht.

„Obwohl der Staat gleichgeschlechtliche Beziehungen offiziell nicht kriminalisiert, wird durch Gesetze gegen LSBTI-AktivistInnen Tür und Tor für Homophobie geöffnet“, so die internationale Vereinigung, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und Intersex-Menschen, kurz LSBTI, einsetzt.

Konkret geht es um das Gesetz gegen Propaganda für „nicht traditionelle sexuelle Beziehungen“ in Russland, das seit Ende Juni 2013 in Kraft ist. Bereits im Vorfeld der Winterspiele in Sotschi kam es zu Protesten wegen dieses Gesetzes gegen sogenannte „Homosexuellen-Propaganda“. Es sieht Geldstrafen vor, wenn in Anwesenheit von Minderjährigen oder über die Medien über gleichgeschlechtliches Leben berichtet wird.

Selbst das Internationale Olympische Komitee war verunsichert, doch die russischen Behörden haben bekräftigt, an ihrer Vorgangsweise gegenüber Homosexuellen festhalten zu wollen. Das Beispiel Russland zeigt, dass Menschenrechte von LSBTI-Personen immer wieder neu verteidigt werden müssen. Eine schrittweise rechtliche Gleichstellung steht gegenläufigen Trends mit extremen Rückschritten gegenüber. 76 Länder kriminalisieren immer noch homosexuelle Handlungen. Inter- oder Trans-Menschen werden grundlegende Menschenrechte verweigert.

„Der Menschenrechtsschutz fällt niemandem in den Schoß“, betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wenn wir uns die Entwicklung von Menschenrechten anschauen, dann sehen wir, dass es immer Betroffene gegeben hat und geben musste, die gleiche Rechte einfordern und Rechtsverletzungen anprangern“, sagt Rudolf. Die Anerkennung von Menschenrechten sei ein gesellschaftlicher Lernprozess: „Erst wenn Unrecht benannt wird, reagiert die staatliche oder internationale Gemeinschaft mit einer Anerkennung dieser Rechte“, so die Wissenschaftlerin, die in diesem Zusammenhang an die Frauenbewegung erinnert.

Vorbildlich: Argentinien

Die „Ley de Identidad de Género“ (Gesetz über die Geschlechtsidentität) wurde am 9. Mai 2012 vom Parlament verabschiedet und ist seit Juli 2012 in Kraft. AktivistInnen sehen dieses Gesetz wegen des Menschenrechtsansatzes als das beste Trans-Gesetz weltweit. In den meisten Ländern müssen sich Trans-Menschen für eine Geschlechtsangleichung scheiden lassen, sich unfruchtbar machen, medizinisch behandeln lassen, ihre Geschlechtsidentität mit einem sogenannten Alltagstest unter Beweis stellen und/oder psychologische Gutachten von unabhängigen ExpertInnen vorlegen.

Das argentinische Gesetz sieht dies nicht vor. Das Recht auf Selbstbestimmung wird ins Zentrum gerückt, sowie die Pflicht des Staates, eine Namens- und Geschlechtsänderung auf rasche und transparente Weise zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das Recht auf Gesundheitsversorgung für Trans-Menschen garantiert, das durch nationale Gesundheitspläne abgedeckt werden muss.C.A.

Gegenwind in Indien

Erst im Dezember 2013 sorgte Indien für Schlagzeilen, als das Oberste Verfassungsgericht in Delhi eine Entscheidung aufhob, die vier Jahre zuvor Homosexualität für nicht strafbar erklärt hatte. Damit kann gleichgeschlechtlicher Sex auf dem Subkontinent nun wieder mit Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Das entsprechende Gesetz, Paragraf 377 des indischen Strafgesetzbuches, stammt aus dem Jahr 1860. Obwohl das Gesetz kaum Anwendung findet, ist das Urteil eine herbe Enttäuschung für AktivistInnen, auch weil es möglichen Schikanen gegen homosexuelle Menschen Vorschub leistet. Amnesty International bezeichnete den Tag des Richterspruchs als „schwarzen Tag für die Freiheit in Indien“.

Die Direktorin von Human Rights Watch Südasien, Meenakshi Ganguly, nannte die Entscheidung einen „Rückschlag für die menschliche Würde“ und appellierte an die Politik:. „Die Regierung sollte nun das tun, was sie von vornherein tun hätte sollen: Paragraf 377 abschaffen.“ cbe

Für Rudolf haben die Widerstände gegen die fortschreitende Anerkennung von LSBTI-Rechten v.a. mit allgemeiner Verunsicherung der Menschen zu tun: „Je ohnmächtiger sich jemand hinsichtlich der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung empfindet, desto stärker richtet sich der Blick auf den familiären-persönlichen Bereich, den man am ehesten noch bestimmen kann.“ Das Aufrechterhalten der herkömmlichen Familienbilder gebe Sicherheit; so könne etwa der heftige Widerstand gegen die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren in Frankreich oder gegen das volle Adoptionsrecht in Deutschland erklärt werden.

In den vergangenen Jahren gab es in einigen Staaten eine Entwicklung hin zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen oder Lebenspartnerschaften, die sich – beinahe wie eine Kettenreaktion anmutend – von Argentinien, Uruguay über Frankreich und Großbritannien bis nach Neuseeland beobachten ließ.

Die neue Sichtbarkeit von LSBTI-Personen führt aber auch zu negativen Reaktionen: Immer mehr Länder hoben die Definition der Ehe als Beziehung zwischen Mann und Frau in den Verfassungsrang, etwa Lettland, Ungarn oder kürzlich Kroatien (siehe Kasten zu Kroatien). Besorgniserregende Rückschritte gibt es auch in Afrika und Asien. In Uganda wurde vor kurzem mit Unterstützung evangelikaler Kirchen das Gesetz zur Strafverfolgung von Homosexualität verschärft. Indien hat 2013 den Entkriminalisierungsparagraphen gekippt, somit ist Homosexualität am Subkontinent wieder strafbar. In Mauretanien, Saudi-Arabien, im Sudan, Iran, Jemen, sowie in Teilen des Nordens Nigerias und im südlichen Teil Somalias stehen bestimmte sexuelle Praktiken, die als homosexuell interpretiert werden, sogar unter Todesstrafe.

Rückschrittliches Uganda

Uganda ist derzeit dabei, seine homophoben Gesetze zu verschärfen: „Lebenslang“ soll die Höchststrafe im ostafrikanischen Land bald heißen. Und zwar, wenn Minderjährige oder Behinderte zu homosexuellen Handlungen genötigt oder verführt werden bzw. wenn einer der Geschlechtspartner HIV-positiv ist, selbst wenn Kondome benutzt werden. Ob Präsident Yoweri Museveni das Gesetz allerdings unterschreibt, war bei Redaktionsschluss fraglich. Ugandas Parlament hat es Ende 2013 verabschiedet, Museveni hat eine Frist von 30 Tagen. Die USA, wichtiger Wirtschaftspartner Ugandas, bezeichneten das neue Gesetz als „abscheulich“.

Amnesty International machte 2013 in einem Bericht auf die in ganz Subsahara-Afrika wachsende Homophobie aufmerksam. In 38 Ländern südlich der Sahara gelten homosexuelle Handlungen demnach als Straftat. Neben Uganda wurden auch in Liberia und Nigeria Verschärfungen der bestehenden Gesetze diskutiert. Progressiv zeigen sich Mosambik und Botswana, die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gesetzlich verboten haben. „Außerdem gibt es immer mehr zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für die Rechte von LSBTI-Personen einsetzen“,so Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich. Sol

Kroatien, wohin?

Die kroatische Regierung will mit einem umfassenden Gesetz die rechtliche Situation von lesbischen und schwulen Paaren regeln. In 80 Artikeln sollen alle wichtigen Bereiche für registrierte Lebenspartnerschaften geregelt werden: vom Erbrecht über eine Freistellung von der Arbeit im Falle der Erkrankung des Partners bis hin zum Thema Pensionsrechte.

Unterdessen kämpft eine konservative Kampagne dagegen an. Die Initiative schaffte es, innerhalb von zwei Wochen 750.000 Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, das die Definition von Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in den Verfassungsrang heben will. Fast 66 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben am 1. Dezember 2013 für eine Festlegung auf heterosexuelle Paare in Ehen gestimmt. C.A.

Gesetzliche Verbote werden oft durch konservativ-religiöse und nationalistische Einstellungen gestützt. Sie beruhen teilweise noch auf europäischer Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts, aus der Zeit des Kolonialismus.

Lesben, Schwule oder Bisexuelle fallen in von Heterosexuellen organisierten Gesellschaften oft aus dem Rahmen. Aber auch Trans- oder Inter-Menschen gelten oft als nicht konform und sind Zielscheibe von Diskriminierung und Gewalt. Bei Trans-Menschen handelt es sich um Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Inter-Menschen wiederum werden mit körperlichen Merkmalen geboren, die von der Medizin als „geschlechtlich nicht eindeutig“ eingestuft werden. Die medizinischen Diagnosen werden dazu benutzt, Menschen als krank zu stigmatisieren.

In vielen Ländern ist Trans-Menschen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung versagt oder an hohe Hürden geknüpft, etwa an vorgeschriebene Operationen und Sterilisation. Dazu gehören 24 Länder in Europa. 15 davon sind in der EU, darunter Länder wie Frankreich, Italien, die Schweiz, Belgien oder Dänemark, bis vor kurzem auch Deutschland.

Auch Inter-Menschen leiden darunter, dass ihnen in vielen Gesellschaften die Menschenrechte verweigert werden. So werden sie häufig im nicht-einwilligungsfähigen Alter als Neugeborene ohne medizinische Notwendigkeit geschlechtszuweisend operiert. Die psychische Belastung ist für viele gewaltig: Etwa 60 Prozent diagnostizierter intergeschlechtlicher Menschen unternehmen in ihrem Leben mindestens einen Suizidversuch. Vorreiter ist Australien, das in einem neuen Gesetz explizit erstmals intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung schützt.

Ein Meilenstein bezüglich LSBTI-Rechte ist die Resolution des UN-Menschenrechtsrates von 2011. Damit erkennt erstmals das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen an, dass LSBTI die gleichen Rechte haben und Rechtsverletzungen weltweit verfolgt werden müssen. Beate Rudolf: „Obwohl unverbindlich, ist die Resolution unverzichtbar bei der Auslegung von Menschenrechten und bringt Staaten unter politischen Zugzwang.“ Trotz dieser, im Bereich der internationalen Organisationen, positiven Entwicklungen rät sie weiter zu Wachsamkeit. Denn: „Einmal erkämpfte Rechte können wieder streitig gemacht werden.“

Caroline Ausserer ist freie Journalistin und lebt in Berlin. Sie schreibt zu Themen aus Politik und Gesellschaft, u.a. für ZEIT Online.

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