
Von Ahmad Ibesh
AAI am Abgrund (10/2000)
handelt sich um Fördergelder der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium. Unrichtig ist schließlich auch, Förderungen für sog. Kernfunktionen mit der Finanzierung von Infrastruktur und Gehältern gleichzusetzen. Kernfunktionen umschreiben klar definierte Leistungen, für deren Erbringung im Regelfall die Anstellung von Personen und die Anmietung von Büroräumen erforderlich ist. Mit diesen Richtigstellungen möchte ich den Grundaussagen im Beitrag nicht widersprechen.
Helmuth Hartmeyer
Geschäftsführer KommEnt
5020 Salzburg