Das Recht auf Nahrung ist eines der zentralen Menschenrechte. FIAN kämpft seit 20 Jahren weltweit um seine Durchsetzung
Manche tun sich noch immer schwer mit dem sperrigen Namen: FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk, kurz FIAN. Die Organisation für das Menschenrecht auf Nahrung feierte im September mit einem Symposium in Heidelberg ihr 20-jähriges Bestehen.: Gegründet im Juni 1986 von einer Gruppe von Amnesty-AktivistInnen, die die zunehmende Bedeutung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte erkannten, hat sich FIAN als unentbehrliche Informations- und Lobbyorganisation etabliert. Das Recht auf Nahrung ist unter anderem in Artikel 11 des UNO-Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (WSK-Pakt) verankert. Derzeit sind 20 Sektionen oder Koordinationsbüros in 16 Ländern aktiv. Allein in Indien gibt es fünf davon.
Der bedeutendste Erfolg von FIAN ist es, bei der FAO (Food and Agricultural Organisation) in Rom die so genannten Freiwilligen Richtlinien für das Recht auf Nahrung durchgesetzt zu haben. Sie wurden 2004 von der FAO-Vollversammlung einstimmig beschlossen. „Damit ist es gelungen, den Menschenrechtsansatz in der Hungerbekämpfung aus den engen Menschenrechtszirkeln der einschlägigen UN-Gremien herauszuholen“, freut sich Thomas Hirsch von FIAN International in Heidelberg.
Auch in Österreich gibt es seit 1989 eine FIAN-Sektion. Sie informiert über Verletzungen des Rechts auf Nahrung in aller Welt und hat sich in letzter Zeit vor allem für die Millenniums-Entwicklungsziele stark gemacht. Zum Ziel 1 gehört es, den Anteilder Hungernden in der Welt zwischen 1990 und 2015 zu halbieren.
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